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Muss ich erst meinen Dispo-Kredit ausschöpfen, bevor das Jobcenter mir hilft?

Symbolbild · KI-generiert

Muss ich erst meinen Dispo-Kredit ausschöpfen, bevor das Jobcenter mir hilft?

Dirk S. prüft auf seinem Smartphone die Kontoanzeige: Trotz einer Steuererstattung bleibt der Saldo tief im Minus – und das Jobcenter will weniger Bürgergeld zahlen. Ein Urteil des Bundessozialgerichts zieht jetzt eine Grenze.

⏱ 4 Min Lesezeit

Nennen wir ihn Dirk. Sein echter Name wurde von der Redaktion geändert. Dirk schaut auf sein Smartphone. Seit Wochen zeigt das Konto ein Minus. Obwohl eine beträchtliche Steuererstattung eingeht, bleibt der Kontostand negativ. Einen Moment lang sieht Dirk den Eingang des Betrags auf dem Display – doch die Gutschrift reduziert lediglich das bestehende Minus, und am Ende bleibt der Saldo weiter unter Null.

Einige Tage später erhält Dirk den Bescheid des Jobcenters: Die Steuererstattung wird als Einkommen angerechnet. Für die nächsten sechs Monate wird das Bürgergeld um fast 400 Euro pro Monat gekürzt.

Am Monatsende bleibt für Dirk und die Familie mit drei Kindern wieder kaum mehr übrig als vorher, da die hohen Zinsen auf das überzogene Konto alles noch teurer machen.

Warum die Steuererstattung nicht als echtes Einkommen zählt

Hinter diesem Problem steckt eine wichtige Frage: Wann zählt ein Geldeingang als “bereites Mittel” und damit als anrechenbares Einkommen? Das Bundessozialgericht hat entschieden: Nur wenn das Geld tatsächlich zur Verfügung steht, darf es leistungsmindernd angerechnet werden.

Im Fall von Dirk reduzierte die Steuererstattung lediglich das bestehende Minus auf dem Konto. Ein frei verfügbares Guthaben entstand zu keinem Zeitpunkt. Zwar sieht die Buchhaltung die Zahlung als Einkommen, doch im Alltag bleibt sie unsichtbar – das Minus verringert sich, aber das Leben bleibt genauso teuer wie zuvor.

Wer nur sein Minus ausgleicht, hat am Ende nicht mehr in der Tasche – deshalb darf das Jobcenter keine neuen Kürzungen ansetzen.

Das Gericht hat eine Praxis gestoppt, die viele in die Nähe neuer Schulden gebracht hat.

Was das Urteil für Bürgergeld-Empfänger konkret verändert

Das Urteil verpflichtet Betroffene nicht, den Dispo weiter zu nutzen, um den Lebensunterhalt zu decken. Die Bank mag großzügig einen Kreditrahmen einräumen, aber das Jobcenter darf daraus kein Einkommen konstruieren.

Für Dirk heißt das: Die Grundsicherung muss so berechnet werden, dass kein Zwang zu neuen Schulden entsteht. Auch wenn die Steuererstattung rechnerisch als Einkommen auftaucht, darf sie nicht sofort jeden Monat als Abzug auftauchen, wenn faktisch kein Plus sichtbar wird.

Wann das Minus auf dem Konto kein Einkommen ist

Das Bundessozialgericht legt fest: Entscheidend ist die tatsächliche Verfügbarkeit. Werden bestehende Schulden getilgt, darf diese Reduzierung nicht als Einkommen gewertet werden, das den Bürgergeld-Anspruch schmälert.

Dirk sah von der Steuererstattung keinen Cent. Nach der Gutschrift blieben 360 Euro Minus auf seinem Konto, und die monatlichen Bürgergeldleistungen wurden dennoch gekürzt. Die Zinsen auf den Dispokredit erhöhten das Minus weiter. Erst das Urteil brachte eine Veränderung: Das Jobcenter musste die Kürzungen zurücknehmen und Dirk die vollen Leistungen nachzahlen.

Ein Dispokredit ist kein Sparschwein, das jederzeit geplündert werden kann – und auch kein Ersatz für staatliche Hilfe.

Das Gericht stellt klar: Niemand muss Schulden machen, nur weil das Jobcenter auf formale Geldzuflüsse zeigt. Wer sein Existenzminimum sichern will, braucht echtes Geld – kein Minus.

Wie man auf Anrechnungen des Jobcenters reagieren kann

Kommt es zu einer Anrechnung von Einmalbeträgen, die direkt ins Minus laufen, lohnt sich ein genauer Blick auf die Kontoauszüge. Wer beweisen kann, dass das Geld nicht als Plus zur Verfügung stand, hat gute Chancen, sich gegen eine falsche Kürzung zu wehren. In Dirks Fall waren die Unterlagen eindeutig: Das Geld war nie als Guthaben verfügbar, sondern nur ein Ausgleich für offene Schulden.

Eine Dokumentation der Kontoauszüge, Gutschriften, Salden und der Höhe des Dispokredits kann im Streit mit dem Jobcenter entscheidend sein. Das Urteil des Bundessozialgerichts zeigt: Ein Widerspruch kann sich lohnen, wenn das Jobcenter Ihren Dispo als Einnahme betrachtet.

Wichtige Punkte für Fälle mit Dispokredit und Jobcenter-Anrechnung

  • Einmalzahlungen wie Steuererstattungen gelten nur dann als Einkommen, wenn sie tatsächlich als Plus verfügbar sind.

  • Jobcenter dürfen Bürgergeld-Empfänger nicht zwingen, neue Schulden aufzunehmen, um den Lebensunterhalt zu sichern.

  • Kontoauszüge und Bankbestätigungen sollten aufbewahrt werden, um die tatsächliche Verfügbarkeit eines Betrags zu belegen.

Die Haltung des Bundessozialgerichts und die Grenze für Jobcenter

Das Urteil des Bundessozialgerichts (Az. B 4 AS 9/20 R, 24.06.2020) setzt der Verwaltungspraxis der Jobcenter klare Grenzen: Die Gewährung von Leistungen darf nicht davon abhängig gemacht werden, dass Bürgergeld-Empfänger noch tiefer ins Minus rutschen oder teuer verzinste Dispokredite in Anspruch nehmen.

Das Urteil besagt, dass Jobcenter keine Kürzungen vornehmen dürfen, wenn das Konto im Minus bleibt. Dadurch bleibt für Menschen, die auf jede Zahlung angewiesen sind, das Geld für Miete, Lebensmittel und andere notwendige Ausgaben erhalten.

Am Ende ist es ein Gerichtsurteil, das Dirk vor neuen Schulden schützt – und dafür sorgt, dass das Bürgergeld nicht auf Pump gesichert werden muss. Wer sich auf dem Kontoauszug nicht von schwarzen Zahlen blenden lässt, erkennt oft erst im Kleingedruckten, wie viel Minus tatsächlich für den Alltag bleibt.

Quellen:

BSG, Urteil vom 24.06.2020, Az. B 4 AS 9/20 R https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/2020_06_24_B_04_AS_09_20_R.html

§ 11 SGB II – Zu berücksichtigendes Einkommen https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__11.html