Glossar
Begriffe aus Sozialrecht, Behördenpost und Gerichtssprache — kurz und ohne Beamtendeutsch erklärt.
A
- Antrag
- Förmliches Verlangen gegenüber einer Behörde auf eine Leistung oder Entscheidung. Viele Sozialleistungen werden nur auf Antrag gewährt — wer keinen stellt, bekommt nichts, auch wenn ein Anspruch besteht.
- Anrechnung
- Verrechnung eines Einkommens oder Vermögens auf eine Sozialleistung. Wer z. B. neben dem Bürgergeld arbeitet, bekommt einen Teil dieses Einkommens auf den Regelsatz angerechnet.
B
- Bedarfsgemeinschaft BG
- Im Bürgergeld-Recht: Personen, die in einem Haushalt zusammenleben und füreinander einstehen — Partner, Kinder unter 25, Eltern minderjähriger Antragsteller. Einkommen und Vermögen werden zusammengerechnet.
- Bescheid
- Schriftliche Verwaltungsentscheidung einer Behörde. Enthält Tenor (was wird entschieden), Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung (wie und bis wann man Widerspruch einlegen kann).
- Bürgergeld
- Grundsicherung für erwerbsfähige Menschen ohne ausreichendes Einkommen. Hat 2023 das Arbeitslosengeld II (umgangssprachlich Hartz IV) abgelöst. Regelt das SGB II.
F
- Festsetzungsverjährung
- Frist, nach deren Ablauf eine Steuer- oder Beitragsforderung der Behörde gegen den Bürger nicht mehr durchgesetzt werden kann. Im Steuerrecht in der Regel vier Jahre, in besonderen Fällen länger.
G
- Grad der Behinderung GdB
- Maßzahl für die Schwere einer Behinderung, von 20 bis 100, gestaffelt in 10er-Schritten. Ab GdB 50 gilt man als schwerbehindert mit Anspruch auf besondere Rechte (Kündigungsschutz, Steuervergünstigungen, Zusatzurlaub).
H
- Hinzuverdienst
- Einkommen, das eine Person zusätzlich zu einer Sozialleistung oder einer Rente erzielt. Je nach Leistung gelten unterschiedliche Hinzuverdienstgrenzen und Anrechnungsregeln.
K
- Kostenübernahme
- Zusage einer Behörde oder Kasse, bestimmte Kosten (z. B. für eine Hilfsmittel, eine Reha, eine Pflegeleistung) ganz oder teilweise zu tragen. Setzt in der Regel einen Antrag und einen Bescheid voraus.
M
- Mehrbedarf
- Zuschlag zum Bürgergeld-Regelsatz für besondere Lebenslagen — etwa für Alleinerziehende, Schwangere, bestimmte Krankheiten oder kostenaufwendige Ernährung. Muss zusätzlich beantragt werden.
P
- Pflegegrad
- Maßzahl für die Schwere einer Pflegebedürftigkeit, von 1 (geringe Beeinträchtigung) bis 5 (schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen). Bestimmt die Höhe der Leistungen der Pflegeversicherung.
R
- Regelsatz
- Monatlicher Bürgergeld-Betrag für den Lebensunterhalt einer Person. Wird jährlich zum 1. Januar angepasst. 2026: 563 € für Alleinstehende, abgestufte Sätze für Partner und Kinder.
S
- Schwerbehindertenausweis
- Amtlicher Nachweis über die Schwerbehinderten-Eigenschaft (GdB ab 50). Erlaubt den Zugang zu Vergünstigungen, ermäßigtem ÖPNV-Tarif, Steuerpauschbetrag und besonderem Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis.
- Sozialgericht
- Fachgericht, das über Streitigkeiten in Sachen Sozialleistungen (Bürgergeld, Rente, Pflege, Krankenkasse, GdB) entscheidet. Klage ist nach erfolglosem Widerspruchsverfahren möglich, in der Regel binnen eines Monats. Gerichtskosten fallen für Versicherte nicht an.
U
- Unterhaltsvorschuss
- Staatliche Leistung für Alleinerziehende, deren anderer Elternteil keinen oder nicht den vollen Unterhalt zahlt. Wird vom Jugendamt gezahlt und beim säumigen Elternteil zurückgefordert.
V
- Versorgungsausgleich
- Aufteilung der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften bei einer Scheidung. Wirkt sich später auf die Höhe der eigenen Rente aus.
W
- Widerspruch
- Förmlicher Rechtsbehelf gegen einen Bescheid. Muss in der Regel innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe eingelegt werden, ist kostenfrei und kann ohne anwaltliche Hilfe gestellt werden. Empfehlung: schriftlich per Einschreiben oder gegen Empfangsbestätigung in der Behörde.
- Wohngeld
- Mietzuschuss für Haushalte mit niedrigem Einkommen, die aber nicht Bürgergeld beziehen. Wird auf Antrag bei der Wohngeldstelle der Gemeinde gezahlt; die Höhe hängt von Haushaltsgröße, Miete und Einkommen ab.
Z
- Zumutbarkeit
- Maßstab im Sozialrecht für die Frage, ob eine Maßnahme oder eine Arbeit einer Person zugemutet werden kann. Berücksichtigt persönliche, gesundheitliche und familiäre Umstände.
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