Allgemeine Notrufnummern
Europaweiter Notruf, 24/7, kostenfrei.
Bei Straftaten und akuter Gefährdung.
Außerhalb der Sprechzeiten, bei nicht-lebensbedrohlichen Beschwerden.
Regional unterschiedlich, bei nicht-lebensbedrohlichen Transporten.
Seelische Not & Krisen
24/7, kostenfrei, anonym. Auch unter 0800 111 0 222 (katholisch).
„Nummer gegen Kummer“, Mo–Sa 14–20 Uhr, kostenfrei.
Mo–Fr 9–17 Uhr, Di+Do bis 19 Uhr, kostenfrei.
24/7, anonym, kostenfrei.
Gewalt & Übergriffe
24/7, kostenfrei, in 18 Sprachen, anonym.
Mo–Do 8–20 Uhr, Fr 8–15 Uhr, kostenfrei.
Mo, Mi 9–14 Uhr, Di, Do 15–20 Uhr, kostenfrei.
Mo–So 7–22 Uhr, kostenfrei und anonym.
Schwangerschaft & Familie
24/7, kostenfrei, anonym, in 18 Sprachen.
Pflege-Notfall
Akute Pflege-Situation, Vermittlung von Soforthilfe, kostenfrei.
Suche über die Pflegekasse oder die Stadt-/Kreisverwaltung.
Soziale Notlage — Wohnungslosigkeit, Hunger, Energieschulden
- Tafel-Suche bundesweit: tafel.de — Lebensmittel-Ausgabe für Menschen mit geringem Einkommen.
- Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe: bagw.de — Vermittlung zu Notunterkünften und Beratungsstellen.
- Caritas und Diakonie betreiben in fast jeder Stadt Notunterkünfte und Tageseinrichtungen.
- Energieschulden / Stromsperre: Verbraucherzentrale (Energieberatung) und Caritas-Schuldnerberatung — auch Härtefallregelungen über die Stromanbieter sind möglich.
- Stadtteilbüros & Sozialdienste der Kommunen helfen bei akuten Anträgen auf einmalige Beihilfen.
Wenn ein Bescheid akut Existenz gefährdet
Wenn ein Behördenbescheid Ihre Existenz bedroht — etwa eine vollständige Leistungseinstellung oder eine Räumungsklage — ist neben der einmonatigen Widerspruchsfrist auch ein Eilantrag beim Sozialgericht (einstweiliger Rechtsschutz nach § 86b SGG) möglich. Wenden Sie sich umgehend an eine Beratungsstelle oder eine Fachanwältin bzw. einen Fachanwalt für Sozialrecht.
Hinweis: Diese Nummern wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Bitte beachten Sie, dass Erreichbarkeitszeiten sich ändern können. In akuten Notfällen wählen Sie immer zuerst 112 oder 110.