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Erklärung zur Barriere­freiheit

Stand der Konformität von RechteKompass.de mit den Anforderungen an digitale Barriere­freiheit.

Auf einen Blick: Wir wollen, dass diese Seite für möglichst viele Menschen zugänglich ist — auch mit Sehbehinderung, motorischer Einschränkung oder kognitiver Beeinträchtigung. Wir orientieren uns am Standard WCAG 2.1 Level AA. Wo wir die Anforderungen noch nicht vollständig erfüllen, sagen wir es offen und arbeiten dran.

Geltungsbereich

Diese Erklärung gilt für die unter rechtekompass.de erreichbare Webseite einschließlich aller Unterseiten. Sie wird gemäß den Vorgaben des Barriere­freiheits­stärkungs­gesetzes (BFSG) und der dazugehörigen Verordnung (BFSGV) sowie § 12b Behindertengleich­stellungs­gesetz (BGG) bereitgestellt.

Konformitätsstatus

Die Webseite ist teilweise konform mit den Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines 2.1 in der Stufe AA. Eine vollständige Konformitäts­bewertung steht noch aus.

Was bereits funktioniert

  • Semantische HTML5-Struktur mit korrekt verschachtelten Überschriften (h1 bis h6)
  • Tastatur-Bedienbarkeit aller interaktiven Elemente (Navigation, Akkordeons, Links)
  • Sichtbarer Tastatur-Fokus (Focus-Outline) auf allen interaktiven Komponenten
  • „Skip to content"-Link am Seitenanfang, um die Haupt­navigation zu überspringen
  • Alt-Text für alle redaktionellen Bilder
  • Ausreichende Farbkontraste (mind. 4,5:1 bei Fließtext, 3:1 bei Großtext)
  • Responsive Layout, das auf Bildschirmen bis 320 px ohne horizontales Scrollen funktioniert
  • Eine Seite in Leichter Sprache als Einstieg

Was noch nicht vollständig erfüllt ist

  • Vollständige Übersetzung in Leichte Sprache: Aktuell ist nur die Startseite (in Form einer Übersichtsseite) in Leichter Sprache verfügbar. Die Ratgeber-Artikel selbst sind in Standardsprache verfasst. Eine schrittweise Übertragung der wichtigsten Artikel ist für das zweite Halbjahr 2026 geplant.
  • Gebärdensprach-Videos: Inhalte in Deutscher Gebärden­sprache (DGS) bieten wir derzeit nicht an. Eine Einführung — zunächst für die wichtigsten Themen wie Bürgergeld-Antrag und Pflegegrad — prüfen wir für 2027.
  • Maschinelle Vorlese-Funktion: Inhalte können mit jedem gängigen Screenreader oder System-Vorleser genutzt werden, eine eigene integrierte Vorlese-Schaltfläche planen wir.
  • PDF-Dokumente: Sollten zukünftig PDFs auf der Seite eingebunden werden (z. B. Mustervorlagen für Widersprüche), werden wir auf barrierefreie PDF/UA-Dokumente achten — aktuell binden wir keine PDFs ein.

Wie wurde diese Erklärung erstellt?

Diese Erklärung beruht auf einer redaktionellen Selbst­einschätzung der Seite vom 11. Mai 2026. Eine externe formale Konformitäts­bewertung durch eine spezialisierte Prüfstelle ist für das vierte Quartal 2026 vorgesehen.

Sie haben eine Barriere entdeckt?

Wenn Sie auf eine Barriere auf rechtekompass.de stoßen — eine nicht lesbare Stelle, ein Link ohne Beschriftung, ein Kontrast­problem, ein Element, das mit der Tastatur nicht erreichbar ist — schreiben Sie uns. Wir nehmen jeden Hinweis ernst und prüfen ihn zeitnah:

Barriere melden:
info@rechtekompass.de (Betreff bitte mit „Barriere" beginnen)

Durchsetzungs­verfahren

Sind Sie mit unserer Reaktion nicht zufrieden, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden:

Niedersächsische Marktüberwachungsbehörde für Barrierefreiheit
(Zuständig für privatwirtschaftliche Anbieter mit Sitz in Niedersachsen nach BFSG/BFSGV)
Weitere Informationen und Beschwerde-Wege finden Sie auf den Seiten des niedersächsischen Wirtschafts­ministeriums.

Erstellt am: 11. Mai 2026 · Diese Erklärung wird mindestens jährlich überprüft und aktualisiert.