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Berechnung mit Taschenrechner
Wohnen & Miete Foto: Unsplash

Wohngeld-Tabelle 2026: Hoechstbetraege nach Mietstufe und Haushaltsgroesse

Wie viel Wohngeld Sie tatsaechlich bekommen, haengt von Mietstufe, Haushaltsgroesse und Einkommen ab. Die Tabellen 2026 zeigen die anrechenbaren Hoechstmieten — inklusive der Heizkostenkomponente seit Wohngeld-Plus.

AM Anna Meinhardt Sozialjuristin 08. Mai 2026 Aktualisiert: 11. Mai 2026 ⏱ 8 Min Lesezeit

Die Wohngeld-Tabelle ist das Herzstueck der Wohngeldberechnung. Sie zeigt fuer jede Mietstufe und Haushaltsgroesse, bis zu welchem Betrag die Miete oder Belastung anerkannt wird — alles, was darueber liegt, traegt der Haushalt selbst. Seit der Wohngeld-Plus-Reform von 2023 sind die Tabellenwerte deutlich gestiegen, und es gibt zwei dauerhafte Aufschlaege: die Heizkostenkomponente von 2,00 Euro pro Quadratmeter und die Klimakomponente von 0,40 Euro pro Quadratmeter. Wer 2026 wissen will, mit wie viel Wohngeld zu rechnen ist, sollte die Tabelle nicht nur lesen, sondern auch verstehen, wo die Stellschrauben sitzen.

Die sieben Mietstufen — wo Ihre Gemeinde steht

Mietstufen sind das Werkzeug, mit dem das Wohngeldgesetz regional unterschiedlich teures Wohnen abbildet. Sie werden vom Statistischen Bundesamt auf Basis der Mietenstichprobe und der Daten der Statistischen Landesaemter festgelegt. Die Zuordnung steht in Anlage 1 zu § 12 WoGG und wird alle paar Jahre aktualisiert.

  • Mietstufe I: sehr guenstige Gemeinden, oft im laendlichen Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt oder Thueringen.
  • Mietstufe II/III: kleinere Staedte und laendliche Mittelzentren in Ostdeutschland und Teilen Niedersachsens, Nordrhein-Westfalens, Bayerns.
  • Mietstufe IV/V: mittlere bis groessere Staedte wie Dortmund, Leipzig, Bremen, Hannover.
  • Mietstufe VI: teure Grossstaedte wie Koeln, Duesseldorf, Stuttgart oder Berlin (teils).
  • Mietstufe VII: Spitzenstaedte mit extremem Mietniveau — Muenchen, Frankfurt am Main, Stuttgart-Kern, Hamburg-Innenstadt.
Hoechstmiete Mietstufe IV (1 Person)

Die Hoechstbetraege fuer die Bruttokaltmiete

Die folgende Tabelle zeigt die monatlichen Hoechstbetraege fuer die anrechenbare Bruttokaltmiete (also ohne Heizkosten — die laufen ueber die separate Komponente) fuer typische Haushaltsgroessen. Die Werte gelten seit der Wohngeld-Plus-Reform und sind die Grundlage der Berechnung 2026.

Hoechstbetraege Bruttokaltmiete 2026 (Auszug)
HaushaltStufe IStufe IIIStufe IVStufe VStufe VII
1 Person404 Euro527 Euro597 Euro667 Euro808 Euro
2 Personen489 Euro638 Euro723 Euro807 Euro979 Euro
3 Personen583 Euro759 Euro861 Euro961 Euro1.164 Euro
4 Personen680 Euro884 Euro1.003 Euro1.120 Euro1.356 Euro
5 Personen776 Euro1.010 Euro1.145 Euro1.279 Euro1.549 Euro
Werte gerundet, Tabelle nach Anlage 1 zu § 12 WoGG. Maßgeblich ist immer der aktuelle Bescheid der Wohngeldstelle.

Bei groesseren Haushalten (6 bis 12 Personen und mehr) erhoehen sich die Hoechstbetraege je nach Stufe um rund 100 bis 200 Euro pro zusaetzlichem Mitglied. Die Wohngeldstelle rechnet diese Zuschlaege automatisch hinzu.

Heizkostenkomponente und Klimakomponente — die Wohngeld-Plus-Aufschlaege

Mit der Reform 2023 wurde die Wohngeldberechnung um zwei Bausteine erweitert, die viele Haushalte gar nicht so genau kennen, aber den Unterschied machen:

  • Heizkostenkomponente: pauschal 2,00 Euro pro Quadratmeter anrechenbarer Wohnflaeche. Die Pauschale ersetzt die frueheren einmaligen Heizkostenzuschuesse (die es noch 2022 und 2023 zusaetzlich gab) und ist seit 2023 dauerhaft in das Wohngeld eingebaut.
  • Klimakomponente: zusaetzlich 0,40 Euro pro Quadratmeter als Ausgleich fuer Mietsteigerungen durch energetische Sanierung. Die Komponente greift unabhaengig davon, ob die Wohnung tatsaechlich saniert ist — sie soll auch praeventiv Wohnkostenbelastung abfedern.

Bei einer 65-Quadratmeter-Wohnung kommen so 65 × 2,00 Euro = 130 Euro plus 65 × 0,40 Euro = 26 Euro, also 156 Euro pro Monat zusaetzlich in die anrechenbare Miete. Das ist die Stellschraube, die viele Haushalte erst ueber die Wohngeldgrenze hebt.

Heizkostenkomponente

So lesen Sie die Tabelle richtig — Schritt fuer Schritt

Die Wohngeldtabelle ist kein simples Nachschlagewerk, in dem oben die Miete steht und unten der Betrag herauskommt. Die Berechnung folgt einer mathematischen Formel nach § 19 WoGG, die drei Groessen verknuepft: M (anrechenbare Miete), Y (anrechenbares Einkommen) und n (Haushaltsgroesse als Skalierungsfaktor). Wer es nachrechnen will, braucht einen Taschenrechner — oder besser einen der Online-Wohngeldrechner der Bundeslaender.

In der Praxis lohnt sich folgender Ablauf:

  1. Mietstufe ermitteln ueber Postleitzahl oder Anlage 1 WoGG.
  2. Bruttokaltmiete aus der Mietbescheinigung berechnen — Grundmiete plus kalte Nebenkosten, ohne Heizung.
  3. Bruttokaltmiete mit dem Hoechstbetrag der Mietstufe und Haushaltsgroesse vergleichen — angerechnet wird der niedrigere Wert.
  4. Heizkostenkomponente (2,00 EUR/qm) und Klimakomponente (0,40 EUR/qm) addieren.
  5. Anrechenbares Einkommen ermitteln: Bruttoeinkommen, Abzug der Pauschalen (10/20/30 Prozent), Abzug von Freibetraegen fuer Kinder und besondere Lebenssituationen.
  6. Einkommen, Miete und Haushaltsgroesse in den Wohngeldrechner eingeben.

Beispielrechnungen 2026

Was die Tabelle nicht zeigt — die haeufigsten Missverstaendnisse

Viele Wohngeldantraege scheitern, weil Antragsteller annehmen, ihre Miete sei zu hoch und sie haetten deshalb keinen Anspruch. Das ist ein Irrtum: Wer ueber dem Hoechstbetrag liegt, bekommt zwar nur den Hoechstbetrag angerechnet, hat aber trotzdem Anspruch. Ebenso falsch ist die Vorstellung, ein Vermoegen schliesse Wohngeld grundsaetzlich aus — geprueft wird vorhandenes Vermoegen erst ab rund 60.000 Euro fuer die erste Person plus 30.000 Euro fuer jede weitere (§ 21 WoGG). Auch ein eigenes Auto ist kein Hinderungsgrund.

Ein weiterer Punkt: Untermieter sind nicht ausgeschlossen, sondern koennen ebenfalls Wohngeld bekommen, wenn das Untermietverhaeltnis schriftlich nachgewiesen ist. Studenten und Auszubildende haben grundsaetzlich keinen Anspruch — fuer sie gilt das BAfoeG-System (siehe § 20 WoGG), Ausnahmen aber bei Kinderbetreuung oder Eltern im Haushalt.

Häufige Fragen

1 Wie finde ich heraus, welche Mietstufe meine Gemeinde hat?
Die Mietstufen stehen in Anlage 1 zu § 12 WoGG. Schneller geht es ueber die Wohngeldrechner der Bundeslaender oder direkt bei der Wohngeldstelle Ihrer Gemeinde.
2 Was ist die Hoechstmiete, wenn meine Wohnung sehr klein oder sehr gross ist?
Die Tabellen gehen von typischen Wohnflaechen aus. Bei sehr grosser Wohnflaeche kann die Wohngeldstelle die anrechenbare Flaeche begrenzen, bei sehr kleiner zaehlt die tatsaechliche Flaeche.
3 Bekomme ich auch fuer Heizkosten Wohngeld?
Heizkosten werden seit 2023 ueber die Heizkostenkomponente von 2,00 Euro pro Quadratmeter beruecksichtigt. Die tatsaechlich gezahlten Heizkosten werden nicht einzeln eingereicht.
4 Wie oft werden die Tabellenwerte angepasst?
Wohngeld wird in groesseren Schritten reformiert, zuletzt 2023. Eine regelmaessige Anpassung an die allgemeine Lohn- und Mietenentwicklung ist im Gesetz vorgesehen.
5 Was ist die Klimakomponente?
Eine pauschale Erhoehung der anrechenbaren Miete um 0,40 Euro pro Quadratmeter, die seit 2023 dauerhaft gewaehrt wird. Sie greift unabhaengig vom Sanierungsstand der Wohnung.

Wer beraet zur Wohngeld-Tabelle?

Wer die Tabelle alleine nicht versteht, bekommt Hilfe bei der Wohngeldstelle, bei der Verbraucherzentrale, beim Deutschen Mieterbund und bei den Sozialberatungsstellen von Caritas, Diakonie und AWO. Auch viele Stadtteilbueros bieten offene Sprechstunden zum Thema Wohngeld an. Es lohnt sich, einen Termin zu vereinbaren und alle Unterlagen mitzubringen — oft wird in einem 30-Minuten-Gespraech klar, ob ein Antrag Aussicht hat.

Quellen & Rechtsgrundlagen

  1. 1 Wohngeldgesetz (WoGG), insbesondere § 12 und Anlage 1
  2. 2 WoGG § 19 (Berechnungsformel)
  3. 3 Bundesministerium fuer Wohnen — Wohngeld-Plus-Reform
  4. 4 Statistisches Bundesamt — Wohngeldstatistik
  5. 5 Deutscher Mieterbund — Wohngeld-Informationen