Die Wohngeld-Tabelle ist das Herzstueck der Wohngeldberechnung. Sie zeigt fuer jede Mietstufe und Haushaltsgroesse, bis zu welchem Betrag die Miete oder Belastung anerkannt wird — alles, was darueber liegt, traegt der Haushalt selbst. Seit der Wohngeld-Plus-Reform von 2023 sind die Tabellenwerte deutlich gestiegen, und es gibt zwei dauerhafte Aufschlaege: die Heizkostenkomponente von 2,00 Euro pro Quadratmeter und die Klimakomponente von 0,40 Euro pro Quadratmeter. Wer 2026 wissen will, mit wie viel Wohngeld zu rechnen ist, sollte die Tabelle nicht nur lesen, sondern auch verstehen, wo die Stellschrauben sitzen.
Die sieben Mietstufen — wo Ihre Gemeinde steht
Mietstufen sind das Werkzeug, mit dem das Wohngeldgesetz regional unterschiedlich teures Wohnen abbildet. Sie werden vom Statistischen Bundesamt auf Basis der Mietenstichprobe und der Daten der Statistischen Landesaemter festgelegt. Die Zuordnung steht in Anlage 1 zu § 12 WoGG und wird alle paar Jahre aktualisiert.
- Mietstufe I: sehr guenstige Gemeinden, oft im laendlichen Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt oder Thueringen.
- Mietstufe II/III: kleinere Staedte und laendliche Mittelzentren in Ostdeutschland und Teilen Niedersachsens, Nordrhein-Westfalens, Bayerns.
- Mietstufe IV/V: mittlere bis groessere Staedte wie Dortmund, Leipzig, Bremen, Hannover.
- Mietstufe VI: teure Grossstaedte wie Koeln, Duesseldorf, Stuttgart oder Berlin (teils).
- Mietstufe VII: Spitzenstaedte mit extremem Mietniveau — Muenchen, Frankfurt am Main, Stuttgart-Kern, Hamburg-Innenstadt.
Die Hoechstbetraege fuer die Bruttokaltmiete
Die folgende Tabelle zeigt die monatlichen Hoechstbetraege fuer die anrechenbare Bruttokaltmiete (also ohne Heizkosten — die laufen ueber die separate Komponente) fuer typische Haushaltsgroessen. Die Werte gelten seit der Wohngeld-Plus-Reform und sind die Grundlage der Berechnung 2026.
| Haushalt | Stufe I | Stufe III | Stufe IV | Stufe V | Stufe VII |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 Person | 404 Euro | 527 Euro | 597 Euro | 667 Euro | 808 Euro |
| 2 Personen | 489 Euro | 638 Euro | 723 Euro | 807 Euro | 979 Euro |
| 3 Personen | 583 Euro | 759 Euro | 861 Euro | 961 Euro | 1.164 Euro |
| 4 Personen | 680 Euro | 884 Euro | 1.003 Euro | 1.120 Euro | 1.356 Euro |
| 5 Personen | 776 Euro | 1.010 Euro | 1.145 Euro | 1.279 Euro | 1.549 Euro |
Bei groesseren Haushalten (6 bis 12 Personen und mehr) erhoehen sich die Hoechstbetraege je nach Stufe um rund 100 bis 200 Euro pro zusaetzlichem Mitglied. Die Wohngeldstelle rechnet diese Zuschlaege automatisch hinzu.
Heizkostenkomponente und Klimakomponente — die Wohngeld-Plus-Aufschlaege
Mit der Reform 2023 wurde die Wohngeldberechnung um zwei Bausteine erweitert, die viele Haushalte gar nicht so genau kennen, aber den Unterschied machen:
- Heizkostenkomponente: pauschal 2,00 Euro pro Quadratmeter anrechenbarer Wohnflaeche. Die Pauschale ersetzt die frueheren einmaligen Heizkostenzuschuesse (die es noch 2022 und 2023 zusaetzlich gab) und ist seit 2023 dauerhaft in das Wohngeld eingebaut.
- Klimakomponente: zusaetzlich 0,40 Euro pro Quadratmeter als Ausgleich fuer Mietsteigerungen durch energetische Sanierung. Die Komponente greift unabhaengig davon, ob die Wohnung tatsaechlich saniert ist — sie soll auch praeventiv Wohnkostenbelastung abfedern.
Bei einer 65-Quadratmeter-Wohnung kommen so 65 × 2,00 Euro = 130 Euro plus 65 × 0,40 Euro = 26 Euro, also 156 Euro pro Monat zusaetzlich in die anrechenbare Miete. Das ist die Stellschraube, die viele Haushalte erst ueber die Wohngeldgrenze hebt.
HeizkostenkomponenteSo lesen Sie die Tabelle richtig — Schritt fuer Schritt
Die Wohngeldtabelle ist kein simples Nachschlagewerk, in dem oben die Miete steht und unten der Betrag herauskommt. Die Berechnung folgt einer mathematischen Formel nach § 19 WoGG, die drei Groessen verknuepft: M (anrechenbare Miete), Y (anrechenbares Einkommen) und n (Haushaltsgroesse als Skalierungsfaktor). Wer es nachrechnen will, braucht einen Taschenrechner — oder besser einen der Online-Wohngeldrechner der Bundeslaender.
In der Praxis lohnt sich folgender Ablauf:
- Mietstufe ermitteln ueber Postleitzahl oder Anlage 1 WoGG.
- Bruttokaltmiete aus der Mietbescheinigung berechnen — Grundmiete plus kalte Nebenkosten, ohne Heizung.
- Bruttokaltmiete mit dem Hoechstbetrag der Mietstufe und Haushaltsgroesse vergleichen — angerechnet wird der niedrigere Wert.
- Heizkostenkomponente (2,00 EUR/qm) und Klimakomponente (0,40 EUR/qm) addieren.
- Anrechenbares Einkommen ermitteln: Bruttoeinkommen, Abzug der Pauschalen (10/20/30 Prozent), Abzug von Freibetraegen fuer Kinder und besondere Lebenssituationen.
- Einkommen, Miete und Haushaltsgroesse in den Wohngeldrechner eingeben.
Beispielrechnungen 2026
Was die Tabelle nicht zeigt — die haeufigsten Missverstaendnisse
Viele Wohngeldantraege scheitern, weil Antragsteller annehmen, ihre Miete sei zu hoch und sie haetten deshalb keinen Anspruch. Das ist ein Irrtum: Wer ueber dem Hoechstbetrag liegt, bekommt zwar nur den Hoechstbetrag angerechnet, hat aber trotzdem Anspruch. Ebenso falsch ist die Vorstellung, ein Vermoegen schliesse Wohngeld grundsaetzlich aus — geprueft wird vorhandenes Vermoegen erst ab rund 60.000 Euro fuer die erste Person plus 30.000 Euro fuer jede weitere (§ 21 WoGG). Auch ein eigenes Auto ist kein Hinderungsgrund.
Ein weiterer Punkt: Untermieter sind nicht ausgeschlossen, sondern koennen ebenfalls Wohngeld bekommen, wenn das Untermietverhaeltnis schriftlich nachgewiesen ist. Studenten und Auszubildende haben grundsaetzlich keinen Anspruch — fuer sie gilt das BAfoeG-System (siehe § 20 WoGG), Ausnahmen aber bei Kinderbetreuung oder Eltern im Haushalt.
Häufige Fragen
1 Wie finde ich heraus, welche Mietstufe meine Gemeinde hat?
2 Was ist die Hoechstmiete, wenn meine Wohnung sehr klein oder sehr gross ist?
3 Bekomme ich auch fuer Heizkosten Wohngeld?
4 Wie oft werden die Tabellenwerte angepasst?
5 Was ist die Klimakomponente?
Wer beraet zur Wohngeld-Tabelle?
Wer die Tabelle alleine nicht versteht, bekommt Hilfe bei der Wohngeldstelle, bei der Verbraucherzentrale, beim Deutschen Mieterbund und bei den Sozialberatungsstellen von Caritas, Diakonie und AWO. Auch viele Stadtteilbueros bieten offene Sprechstunden zum Thema Wohngeld an. Es lohnt sich, einen Termin zu vereinbaren und alle Unterlagen mitzubringen — oft wird in einem 30-Minuten-Gespraech klar, ob ein Antrag Aussicht hat.