Wer einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen RF besitzt, wundert sich manchmal über zu hohe Abbuchungen vom Konto – obwohl eigentlich ein Anspruch auf Ermäßigung beim Rundfunkbeitrag besteht. Der Unterschied ist spürbar: Statt dem vollen Beitrag reicht ab Antragstellung ein monatlicher Betrag von 6,12 Euro. Wer den Antrag nicht nutzt, zahlt oft über Jahre den vollen Preis und verschenkt Monat für Monat bares Geld.
So funktioniert der ermäßigte Rundfunkbeitrag
Das Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis führt direkt zu einer Reduzierung des monatlichen Rundfunkbeitrags. Die Ermäßigung ist in § 4 Abs. 2 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) geregelt und gilt ausdrücklich nur für Menschen mit diesem Merkzeichen. Zuständig für die Bearbeitung ist der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice. Der reduzierte Betrag liegt bei 6,12 Euro pro Monat. Wer diese Voraussetzung nicht erfüllt oder keinen Antrag stellt, zahlt weiterhin den gesamten regulären Beitrag.
Wichtig: Anspruchsberechtigt sind nur Personen, die das Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis haben und zusätzlich bestimmte Voraussetzungen erfüllen, etwa einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 60 bei Sehbehinderung, Gehörlosigkeit oder einen GdB von mindestens 80 mit ständiger Unfähigkeit zur Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen. Ein Antrag beim Beitragsservice ist zwingend erforderlich. Die Ermäßigung kann nur gewährt werden, wenn eine Kopie des Ausweises oder ein entsprechender Bescheid eingereicht wird.
Ein typischer Satz, den viele nach der Entdeckung sofort weitererzählen: „Jeden Monat über 10 Euro sparen – einfach nur, weil das Merkzeichen RF im Ausweis steht.“
Wer die Ermäßigung bekommt
Die Regelung betrifft ausschließlich Menschen, deren Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen RF enthält. Das Merkzeichen wird nach § 3 Abs. 1 Nr. 5 SchwbAwV eingetragen. Andere Merkzeichen sind für diese Ermäßigung bedeutungslos. Erst mit der Vorlage und dem richtigen Antrag wird der Beitrag gesenkt. Die Voraussetzung ist also nicht allein ein Schwerbehindertenausweis, sondern das konkrete Merkzeichen RF und die Erfüllung der gesetzlichen Kriterien. Anspruchsberechtigt sind bundesweit schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen RF, die die genannten Voraussetzungen erfüllen.
Antrag stellen: Was passiert, wenn nicht?
Die Überraschung kommt oft erst bei der nächsten Abrechnung – wer den Antrag nicht ausfüllt, zahlt weiter den vollen Rundfunkbeitrag. Es reicht nicht aus, das Merkzeichen RF einfach zu besitzen. Ohne Antrag läuft die Zahlung unverändert weiter.
Was als vermeintlich kleiner Schritt beginnt, bringt spürbare Entlastung im Alltag. Wer den Antrag nicht stellt, verzichtet auf diese Möglichkeit – manchmal sogar jahrelang, ohne es zu merken. Das Geld wäre Monat für Monat gespart gewesen.
Die Folgen für das Haushaltsbudget
Der Unterschied ist sofort im Geldbeutel spürbar: 6,12 Euro statt des regulären Betrags. Monat für Monat bleibt so ein deutlicher Betrag übrig. Gerade wer ohnehin auf jeden Cent achtet, profitiert von dieser Erleichterung. Besonders ärgerlich: Wer den Antrag verpasst, zahlt über Jahre zu viel.
Der entscheidende Satz fällt dann oft am Küchentisch: „Das Geld war die ganze Zeit zum Greifen nah, aber es blieb einfach bei der GEZ.“
Was jetzt zählt
Im Alltag genügt ein Blick auf den eigenen Schwerbehindertenausweis: Steht dort das Merkzeichen RF, kann direkt ein Antrag auf den ermäßigten Rundfunkbeitrag gestellt werden. Die Ermäßigung gilt ab dem Datum der Anerkennung, sofern der Antrag mit Kopie des Ausweises beim Beitragsservice eingereicht wird. Dass dieser Antrag aktiv eingereicht werden muss – rückwirkend ist das in der Regel nicht möglich.
Wer unsicher ist, kann sich direkt an den Beitragsservice wenden oder bei Sozialverbänden und Beratungsstellen nach Unterstützung fragen.
Im Bescheid lohnt sich der Blick auf die aufgeführten Zahlungsbeträge: Steht dort noch der reguläre Betrag, wurde die Ermäßigung wahrscheinlich nicht berücksichtigt. Wer das Merkzeichen RF im Ausweis und noch keinen Antrag gestellt hat, kann durch die Ermäßigung monatlich sparen.
Rechtsgrundlage und Voraussetzungen
Die Ermäßigung des Rundfunkbeitrags für Menschen mit Merkzeichen RF ist in § 4 Abs. 2 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) geregelt. Das Merkzeichen RF wird nach § 3 Abs. 1 Nr. 5 SchwbAwV im Schwerbehindertenausweis eingetragen. Anspruchsberechtigt sind nur Personen mit diesem Merkzeichen, die einen Antrag beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice stellen und eine Kopie des Ausweises beifügen. Zusätzlich müssen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein: Das Merkzeichen RF erhalten Personen mit bestimmten Behinderungen, wie einer Sehbehinderung (GdB ≥ 60), Gehörlosigkeit oder einer schweren Mobilitätseinschränkung (GdB ≥ 80 mit Unfähigkeit zur Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen). Die Regelung gilt bundesweit.