Zum Inhalt springen
Krebs, Rheuma, Long-Covid: Je nach Verlauf kann der GdB deutlich steigen

Symbolbild · KI-generiert

Krebs, Rheuma, Long-Covid: Je nach Verlauf kann der GdB deutlich steigen

Wer mit Krebs, Rheuma oder Long-Covid leben muss, kann im Alltag stark eingeschränkt sein. Je nach Verlauf steigt der Grad der Behinderung (GdB) teils deutlich – mit spürbaren Folgen für den Anspruch auf Nachteilsausgleiche.

⏱ 4 Min Lesezeit

Ständige Erschöpfung, Schmerzen bei jeder Bewegung, Atemnot schon auf dem Weg zur Bushaltestelle: Für Menschen mit chronischen Krankheiten oder nach einer Krebsbehandlung kann der Alltag zur Belastungsprobe werden. Je nach Verlauf der Erkrankung kann der Grad der Behinderung (GdB) spürbar steigen – und das beeinflusst, welche Rechte und Nachteilsausgleiche zustehen.

Diese Krankheiten können den GdB deutlich erhöhen

Die Festlegung des GdB richtet sich nicht nach dem Namen einer Krankheit, sondern nach den dauerhaften Einschränkungen, die dadurch entstehen. Dabei reicht der GdB von 20 bis 100, immer in Zehnerschritten. Ab einem GdB von 50 gilt eine Schwerbehinderung.

Einige Krankheitsgruppen heben den GdB besonders häufig an. Die folgende Übersicht zeigt die typischen GdB-Spannen je Krankheitsgruppe:

ErkrankungTypische GdB-Spanne
Krebs20–100
Herz-Kreislauf-Erkrankungen20–100
COPD / schweres Asthma20–80
Rheuma / Autoimmunerkrankungen30–70
Neurologische Erkrankungen30–100
Psychische Erkrankungen30–70
Long-Covid20–60
Diabetes mellitus20–50

Die tatsächliche Einstufung erfolgt immer im Einzelfall. Maßgeblich sind die gesundheitlichen Auswirkungen und nicht allein die Diagnose.

Wer bei der GdB-Einstufung berücksichtigt wird

Der GdB bewertet alle chronischen Erkrankungen, die über sechs Monate hinaus den Alltag beeinträchtigen. Auch bei mehreren Leiden wird die Gesamtauswirkung beurteilt, nicht einfach addiert. Einzelne leichte Einschränkungen mit einem Einzel-GdB von 10 werden meist nicht berücksichtigt. Einzelwerte von 20 führen nicht automatisch zu einem höheren Gesamt-GdB.

Besonders für Kinder oder hochbetagte Menschen wird ausdrücklich geprüft, ob die Einschränkung ungewöhnlich für das jeweilige Alter ist. Das spielt etwa bei Entwicklungsstörungen oder altersbedingten Krankheiten eine Rolle.

Welche Folgen ein hoher GdB hat

Wer einen GdB von mindestens 50 erhält, gilt offiziell als schwerbehindert. Das bringt verschiedene Nachteilsausgleiche mit sich, etwa:

  • Steuerliche Vergünstigungen
  • Besonderer Kündigungsschutz im Job
  • Anspruch auf zusätzliche Urlaubstage
  • Vergünstigungen bei Mobilität, z. B. durch bestimmte Merkzeichen (G, aG, H, Bl, Gl, B, RF, TBl)

Auch wer einen GdB von 30 oder 40 hat, kann auf Antrag gleichgestellt werden, um im Arbeitsleben vergleichbare Rechte zu erhalten. Die passenden Merkzeichen werden je nach Art der Einschränkungen vergeben – zum Beispiel für erhebliche Gehbeeinträchtigung (G), Hilflosigkeit (H) oder Blindheit (Bl).

Im Alltag bedeutet ein hoher GdB oft, dass Anträge und Nachweise notwendig sind, um Vergünstigungen oder Unterstützung zu bekommen. Die Durchsetzung kann mühsam sein, besonders wenn Beschwerden schwanken oder nicht eindeutig messbar sind.

Was beim Antrag auf einen höheren GdB wichtig ist

Entscheidend für die Bewertung sind die aktuellen Befunde, Arztberichte und die Beschreibung, wie die Krankheit das tägliche Leben beeinflusst. Liegen mehrere Erkrankungen vor, zählt die Gesamtsicht aller Beeinträchtigungen.

Wer einen Antrag stellt, sollte alle dauerhaften Folgeschäden und Einschränkungen ausführlich dokumentieren. Auch Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Leiden werden berücksichtigt. Wer mit dem Bescheid nicht einverstanden ist, kann innerhalb einer Frist Einspruch einlegen – wie lang diese Frist ist, bleibt offen.

Ausblick: Die GdB-Regelungen werden laufend angepasst

Die Maßstäbe zur Bewertung des GdB werden regelmäßig überarbeitet und an den medizinischen Fortschritt angepasst. Für chronisch Erkrankte oder Menschen mit Langzeitfolgen wie Long-Covid ist die Anerkennung eines passenden GdB ein wichtiger Schritt, um im Alltag die notwendige Unterstützung zu bekommen. Entscheidend bleibt aber: Die individuelle Auswirkung einer Krankheit steht immer im Mittelpunkt – pauschale Aussagen gibt es nicht.

Übersicht: Diese Merkzeichen sind mit dem GdB verbunden

Das Versorgungsamt prüft, welche Merkzeichen über den reinen GdB hinaus eingetragen werden. Sie steuern den Zugang zu konkreten Nachteilsausgleichen.

MerkzeichenVoraussetzungKonkrete Auswirkung
Gerhebliche GehbehinderungKostenfreie ÖPNV-Nutzung gegen Eigenbeteiligung oder Kfz-Steuer-Ermäßigung 50 %
aGaußergewöhnliche GehbehinderungParkerleichterung (blauer Parkausweis), Kfz-Steuer-Befreiung
Bständige Begleitperson notwendigBegleitperson fährt kostenfrei mit (Bahn, ÖPNV)
HHilflosigkeitErhöhter Behindertenpauschbetrag, Kfz-Steuer-Befreiung
BlBlindheitLandesblindengeld, Befreiung Rundfunkbeitrag, Kfz-Steuer
GlGehörlosigkeitBefreiung / Ermäßigung Rundfunkbeitrag
RFBefreiung von Rundfunkbeitragreduzierter Beitrag (aktuell 6,12 €/Monat)
TBlTaubblindheitHöchster Pauschbetrag, Landeskennzeichen

Das Versorgungsamt entscheidet auf Grundlage der ärztlichen Befunde und der Versorgungsmedizinischen Grundsätze (Anlage zu § 2 VersMedV).

Schritt-für-Schritt: So beantragen Sie GdB und Schwerbehindertenausweis

  1. Antrag besorgen. Beim Versorgungsamt des Bundeslandes (auch online möglich) den Erstantrag „Feststellung der Behinderung” anfordern.
  2. Befunde sammeln. Aktuelle Facharztberichte, Krankenhausentlassungsberichte, Reha-Berichte, Operationsberichte, Medikamentenplan, Pflegegutachten — möglichst aus den letzten 24 Monaten.
  3. Antrag stellen. Im Antrag konkret die Auswirkungen auf den Alltag beschreiben: Gehstrecke, Tagesablauf, Schmerztage, notwendige Pausen, Hilfsmittel.
  4. Ärztliche Schweigepflichtsentbindung. Damit das Versorgungsamt direkt bei den behandelnden Ärzten anfragen darf.
  5. Bescheid auswerten. Das Versorgungsamt teilt den festgestellten Gesamt-GdB und etwaige Merkzeichen mit. Der Bescheid enthält eine ausführliche Begründung.
  6. Widerspruch. Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden (§ 84 SGG). Beratungsstellen helfen bei Formulierung und Begründung.
  7. Verschlechterungsantrag. Tritt eine wesentliche Verschlechterung ein (z. B. neue Diagnose, OP, weitere Einschränkung), kann jederzeit ein Neufeststellungsantrag gestellt werden.

Anlaufstellen für die GdB-Feststellung

  • Versorgungsamt im jeweiligen Bundesland — zuständig für GdB-Feststellung und Schwerbehindertenausweis: Übersicht auf bmas.de
  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales — Versorgungsmedizinische Grundsätze (Anlage zur VersMedV): bmas.de
  • Bundessozialgericht — Rechtsprechung zur GdB-Feststellung: bsg.bund.de
  • Sozialverband VdK / SoVD — Begleitung bei Antrag und Widerspruch: vdk.de · sovd.de
  • Deutsche Krebshilfe / Deutsche Rheuma-Liga / BAG Selbsthilfe — fachspezifische Beratung: krebshilfe.de · rheuma-liga.de · bag-selbsthilfe.de

Worauf die GdB-Einstufung beruht