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Schwerbehinderung & GdB Foto: Unsplash

Steuervorteile bei Behinderung 2026: Pauschbetraege bis 7.400 Euro nutzen

Behindertenpauschbetrag, Fahrtkostenpauschale, Kfz-Steuerermaessigung — was Sie absetzen koennen und wie Sie ohne Belegchaos das Maximum aus der Steuererklaerung holen.

TB Thomas Becker Fachredakteur Rente & Schwerbehinderung 08. Mai 2026 Aktualisiert: 11. Mai 2026 ⏱ 8 Min Lesezeit

Ein Schwerbehindertenausweis spart bares Geld — und zwar nicht nur ein paar Euro im Jahr. Wer den Behindertenpauschbetrag, die Fahrtkostenpauschale und die Kfz-Steuerermaessigung kombiniert, kommt schnell auf mehrere tausend Euro Steuerentlastung pro Jahr. Viele Betroffene verschenken Geld, weil sie die Eintraege in die Anlage Aussergewoehnliche Belastungen nicht kennen oder nicht trennen koennen, was Pauschale und was Einzelnachweis ist.

Der Behindertenpauschbetrag nach § 33b EStG

Der Behindertenpauschbetrag ist das Kernstueck der steuerlichen Vorteile. Er deckt typische behinderungsbedingte Mehrausgaben pauschal ab — Sie muessen also keine einzelnen Belege sammeln. Die Hoehe richtet sich nach dem festgestellten Grad der Behinderung. Seit der grossen Reform 2021 wurden die Betraege verdoppelt und gelten in dieser Form bis heute.

Behindertenpauschbetrag nach GdB
GdBPauschbetragHinweis
20384 Euroab 2021 wieder ohne Zusatzvoraussetzung
30620 Euro
40860 Euro
501.140 Euroab hier Schwerbehinderung
601.440 Euro
701.780 Euro
802.120 Euro
902.460 Euro
1002.840 Eurohoechster GdB-Pauschbetrag
H, Bl, TBl7.400 Eurounabhaengig vom GdB
Stand 2026, § 33b Absatz 3 EStG
Hoechster Pauschbetrag

Der Pauschbetrag wird als Freibetrag vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Die tatsaechliche Steuerersparnis haengt vom persoenlichen Grenzsteuersatz ab: Bei einem mittleren Einkommen mit 30 Prozent Grenzsteuersatz bringt ein Pauschbetrag von 2.120 Euro (GdB 80) eine reale Steuerersparnis von rund 636 Euro pro Jahr.

Behinderten-Fahrtkostenpauschbetrag

Seit 2021 gibt es zusaetzlich zum allgemeinen Pauschbetrag einen eigenen Pauschbetrag fuer behinderungsbedingte Fahrtkosten. Frueher musste man jede Fahrt einzeln nachweisen — heute geht es pauschal:

  • 900 Euro bei Merkzeichen G oder aG und GdB mindestens 70, oder bei GdB mindestens 80 ohne Merkzeichen
  • 4.500 Euro bei Merkzeichen aG, Bl, TBl oder H

Wer den Fahrtkostenpauschbetrag in Anspruch nimmt, kann darueber hinaus keine weiteren behinderungsbedingten Fahrten als aussergewoehnliche Belastung absetzen. Die Pauschale ist also entweder/oder.

Kfz-Steuer: 50 oder 100 Prozent weniger

Die Kfz-Steuer-Ermaessigung ist eine eigene Saeule und unabhaengig von der Einkommensteuer. Sie wird beim Hauptzollamt beantragt, das die Kfz-Steuer verwaltet.

Kfz-Steuer-Ermaessigung nach Merkzeichen
MerkzeichenErmaessigungWahlrecht
G oder Gl50 Prozentalternativ Freifahrt im Nahverkehr
aG100 ProzentFreifahrt zusaetzlich moeglich
Bl100 ProzentFreifahrt zusaetzlich moeglich
H100 ProzentFreifahrt zusaetzlich moeglich
TBl100 ProzentFreifahrt zusaetzlich moeglich
Stand 2026 nach § 3a KraftStG

Wichtig: Wer das Merkzeichen G hat, muss sich entscheiden — entweder Kfz-Steuer halbieren oder den Wertmarken fuer die Freifahrt im Nahverkehr nutzen. Beide Vorteile gleichzeitig sind nicht moeglich. Bei aG, Bl oder H darf man beides kombinieren.

Das Auto muss auf die schwerbehinderte Person zugelassen sein. Ist es auf einen Angehoerigen zugelassen, gibt es keine Ermaessigung. Der Wagen darf nicht von Dritten regelmaessig genutzt werden — Ausnahme: Fahrten fuer die behinderte Person selbst.

Aussergewoehnliche Belastungen statt Pauschbetrag

Statt des Pauschbetrags koennen Sie alle tatsaechlichen behinderungsbedingten Kosten einzeln nachweisen. Das lohnt sich, wenn ungewoehnlich hohe Ausgaben anfallen — zum Beispiel Umbau der Wohnung, Aufzug, behindertengerechtes Auto. Wichtig: Es geht nicht zusaetzlich, sondern alternativ zum Pauschbetrag fuer den jeweiligen Bereich. Wer den Einzelnachweis fuehrt, verzichtet auf die Pauschale.

Aussergewoehnliche Belastungen werden um die zumutbare Eigenbelastung gekuerzt. Diese betraegt je nach Einkommen und Familienstand zwischen 1 und 7 Prozent des Gesamtbetrags der Einkuenfte. Erst was darueber liegt, mindert die Steuer wirklich. Bei einem Single mit 40.000 Euro Einkommen sind das rund 6 Prozent — also 2.400 Euro, die jaehrlich selbst zu tragen sind.

Uebertragung auf Ehegatten oder Eltern

Hat das schwerbehinderte Kind keine eigenen Einkuenfte oder reicht der Pauschbetrag dort steuerlich nicht aus, koennen die Eltern den Pauschbetrag auf sich uebertragen lassen. Das geht ueber die Anlage Kind in der Steuererklaerung. Voraussetzung: Es besteht Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag. Bei voljaehrigen Kindern in Ausbildung oder mit eigener Behinderung gilt das oft bis zum 25. Lebensjahr oder unbefristet bei Hilflosigkeit.

Auch zwischen Ehegatten kann der Pauschbetrag verschoben werden — bei Zusammenveranlagung wird er ohnehin gemeinsam beruecksichtigt. Bei getrennter Veranlagung kann der Pauschbetrag halbiert werden, wenn beide Partner zustimmen.

Pflegepauschbetrag fuer Angehoerige

Wer einen Pflegebeduerftigen mit Pflegegrad 2 oder hoeher kostenfrei in der eigenen oder dessen Wohnung pflegt, kann den Pflegepauschbetrag nach § 33b Absatz 6 EStG zusaetzlich nutzen:

  • Pflegegrad 2: 600 Euro
  • Pflegegrad 3: 1.100 Euro
  • Pflegegrad 4 oder 5 (oder Merkzeichen H): 1.800 Euro

Der Pauschbetrag wird nur gewaehrt, wenn die Pflege unentgeltlich erfolgt. Wer fuer die Pflege Geld vom Pflegegeld der Pflegeperson erhaelt, verliert den Anspruch. Pflegen mehrere Personen, wird der Pauschbetrag geteilt.

Eintragung in die Steuerkarte und Antrag aufs Lohnsteuerermaessigungsverfahren

Wer den Pauschbetrag schon waehrend des Jahres nutzen will (statt mit der Steuererklaerung), kann beim Finanzamt das Lohnsteuerermaessigungsverfahren beantragen. Der Pauschbetrag wird dann in den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) hinterlegt und der Arbeitgeber zieht jeden Monat weniger Lohnsteuer ab. Das bringt sofort mehr Netto. Das Verfahren laeuft formlos ueber das eigene Finanzamt, einmal jaehrlich neu beantragen.

Häufige Fragen

1 Kann ich Pauschbetrag und Einzelnachweis kombinieren?
Im selben Bereich nicht. Sie muessen sich entscheiden, ob Sie den Behindertenpauschbetrag oder die Einzelaufstellung der aussergewoehnlichen Belastungen nutzen. Pauschbetrag plus Fahrtkostenpauschale plus Pflegepauschbetrag sind aber verschiedene Posten — die gehen kombiniert.
2 Was zaehlt steuerlich bei Pflegegrad und GdB zusammen?
Der Pflegepauschbetrag setzt einen Pflegegrad voraus, der GdB-Pauschbetrag einen festgestellten Grad der Behinderung. Beide koennen unabhaengig voneinander gleichzeitig genutzt werden, wenn die Voraussetzungen erfuellt sind.
3 Wirkt der Pauschbetrag rueckwirkend?
Ja, ab dem Tag des Antrags beim Versorgungsamt. Bekommen Sie den Bescheid erst im November rueckwirkend zum Januar, koennen Sie den vollen Pauschbetrag in der Steuererklaerung fuer das ganze Jahr ansetzen.
4 Brauche ich den Ausweis als Nachweis?
Nein, der Feststellungsbescheid des Versorgungsamts reicht. Den Ausweis muss man beim Finanzamt nicht vorlegen.

Quellen & Rechtsgrundlagen

  1. 1 § 33b EStG — Pauschbetraege
  2. 2 § 3a KraftStG — Steuerverguenstigung Schwerbehinderter
  3. 3 BMF — Steuerliche Behandlung von Pauschbetraegen
  4. 4 VdK — Steuern bei Behinderung
  5. 5 SoVD — Steuertipps fuer Menschen mit Behinderung
  6. 6 Bundeszentralamt fuer Steuern