Wer einen Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung stellt, stößt im Bescheid auf nüchterne Zahlen: 30, 50, 70. Diese Werte werden nicht aus dem Bauch heraus vergeben. Hinter jedem GdB steht ein ärztliches Gutachten, das sich an den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen orientiert — der Anlage zur Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV). Wer die Tabelle kennt, kann den eigenen Bescheid prüfen und weiß, ob ein Widerspruch realistische Aussichten hat.
Was der GdB juristisch bedeutet
Der Grad der Behinderung ist ein Maß für die Auswirkung einer dauerhaften Gesundheitsstörung auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Das Versorgungsamt — je nach Bundesland heißt es Landesamt für Soziales, Amt für Versorgung und Familienförderung oder Inklusionsamt — prüft die Aktenlage und vergibt einen GdB. Dauert die Beeinträchtigung weniger als sechs Monate, gibt es gar keinen Grad. Wer einen GdB von mindestens 20 erhält, kann steuerliche Vorteile geltend machen. Ab GdB 50 öffnet sich der gesamte Katalog: Schwerbehindertenausweis, Zusatzurlaub, besonderer Kündigungsschutz, vorzeitige Altersrente.
Schwerbehindert abVersorgungsmedizinische Grundsätze — der Maßstab
Die VersMedV ist eine Rechtsverordnung, die seit 2008 die früheren Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit abgelöst hat. Sie enthält im Anhang zu Teil B eine ausführliche Tabelle für nahezu alle relevanten Organsysteme. Für die Praxis bedeutet das: Wer einen Bescheid bekommt, kann jeden einzelnen Punkt anhand der VersMedV nachvollziehen. Die Tabelle nennt für jede Diagnose nicht einen festen Wert, sondern eine Spanne. Diese Spanne richtet sich nach der Schwere der Funktionsbeeinträchtigung, nicht nach der Diagnose selbst. Wer Diabetes hat, aber gut eingestellt ist und keine Unterzuckerungen kennt, bekommt einen anderen GdB als jemand, der mehrfach täglich Insulin spritzt und wöchentlich Hypoglykämien erlebt.
Die wichtigsten GdB-Stufen im Ueberblick
| GdB | Status | Wichtigste Folge |
|---|---|---|
| 20 | leichte Behinderung | Behindertenpauschbetrag 384 Euro |
| 30 | mittlere Behinderung | Pauschbetrag 620 Euro, Gleichstellung moeglich |
| 40 | mittlere Behinderung | Pauschbetrag 860 Euro, Gleichstellung moeglich |
| 50 | schwerbehindert | Ausweis, Zusatzurlaub, Kuendigungsschutz |
| 60 | schwerbehindert | Pauschbetrag 1.440 Euro |
| 70 | schwerbehindert | Pauschbetrag 1.780 Euro |
| 80 | schwerbehindert | Pauschbetrag 2.120 Euro, Steuerermaessigung Kfz |
| 90 | schwerbehindert | Pauschbetrag 2.460 Euro |
| 100 | schwerbehindert | Pauschbetrag 2.840 Euro, hoechster Schutz |
Typische GdB-Werte bei haeufigen Erkrankungen
Diabetes mellitus
Die Versorgungsmedizin unterscheidet streng zwischen Therapieform und Stoffwechselverlauf. Ein gut eingestellter Typ-2-Diabetes ohne Insulin bringt meist gar keinen oder einen GdB unter 10. Wer eine intensivierte Insulintherapie mit mehrfacher Selbstmessung pro Tag und schweren Hypoglykaemien hat, erreicht regelmaessig GdB 50. Bei Folgeschaeden wie Retinopathie oder Polyneuropathie steigt der Gesamt-GdB weiter.
Bandscheibenvorfall und Wirbelsaeule
Hier kommt es nicht auf das MRT an, sondern auf die funktionellen Auswirkungen. Geringe Wirbelsaeulenprobleme ohne Nervenwurzelreizung bleiben unter GdB 20. Mittelgradige Auswirkungen mit haeufigen erheblichen Ausstrahlungen liegen bei GdB 20 bis 40. Erst schwere funktionelle Auswirkungen mit anhaltenden Bewegungseinschraenkungen in mehreren Wirbelsaeulenabschnitten erreichen GdB 50 bis 70.
Krebserkrankungen
Nach einer Krebsbehandlung gilt das Prinzip der Heilungsbewaehrung. Fuer fuenf Jahre nach Abschluss der Therapie wird ein erhoehter GdB festgesetzt, der die psychische Belastung und das Rueckfallrisiko abbildet. Bei Brustkrebs bedeutet das je nach Entfernung und Lymphknotenbefall meist GdB 50 bis 80, bei Darmkrebs aehnlich. Nach Ablauf der Heilungsbewaehrung wird neu bewertet — dann zaehlen nur noch die tatsaechlich verbliebenen Funktionsstoerungen.
Depression und Angststoerungen
Psychische Erkrankungen sind in der Praxis die haeufigste Antragsgrundlage. Leichtere psychovegetative Stoerungen bringen GdB 0 bis 20. Staerker behindernde Stoerungen mit wesentlicher Einschraenkung der Erlebnis- und Gestaltungsfaehigkeit liegen bei GdB 30 bis 40. Schwere Stoerungen mit mittelgradigen sozialen Anpassungsschwierigkeiten erreichen GdB 50 bis 70. Wichtig: Eine laufende Psychotherapie spricht eher fuer einen mittleren GdB, weil sie zeigt, dass die Beschwerden trotz Behandlung anhalten.
Wie der Gesamt-GdB berechnet wird
Eine der haeufigsten Missverstaendnisse: Wer Diabetes mit GdB 40 und Depression mit GdB 30 hat, hat nicht automatisch GdB 70. Die VersMedV verbietet eine Addition. Stattdessen geht der Gutachter vom hoechsten Einzel-GdB aus und prueft, inwieweit weitere Beeintraechtigungen das Gesamtbild verstaerken. Eine zweite Funktionsstoerung wirkt sich oft nur mit 10 oder 20 zusaetzlichen Punkten aus, leichte Begleiterkrankungen unter GdB 10 in der Regel gar nicht. In der Praxis kommt man bei zwei mittelschweren Diagnosen also haeufig auf einen Gesamt-GdB von 50 bis 60.
Wann sich ein Widerspruch lohnt
Etwa jeder dritte Erstbescheid weicht nach Widerspruch nach oben ab. Voraussetzung: Es liegen aerztliche Befunde vor, die das Versorgungsamt entweder nicht beruecksichtigt oder anders gewertet hat. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids einzulegen. Wer die Frist verpasst, kann nur noch einen Neufeststellungsantrag stellen — der wirkt aber erst ab Antragsdatum, nicht rueckwirkend. Beratung gibt es kostenlos bei den Sozialverbaenden VdK und SoVD, die in vielen Faellen auch das Widerspruchsverfahren fuer ihre Mitglieder fuehren.
Heilungsbewaehrung und Neufeststellung
Wer eine bedingte Krebsdiagnose hatte, sollte sich im Kalender notieren, wann die Heilungsbewaehrung endet. Das Versorgungsamt prueft dann von Amts wegen neu, und der GdB kann erheblich sinken. Wer beim Absinken unter 50 wichtige Rechte verliert — etwa den Zusatzurlaub oder den Kuendigungsschutz —, kann eine Gleichstellung mit Schwerbehinderten bei der Agentur fuer Arbeit beantragen, sofern der GdB noch mindestens 30 betraegt. Diese Gleichstellung bringt den Kuendigungsschutz, aber nicht alle steuerlichen Vorteile.
Was tun nach einem Bescheid mit niedrigem GdB
- Den Bescheid genau lesen — welcher GdB wurde fuer welche Diagnose vergeben?
- Den eigenen Hausarzt um eine Stellungnahme bitten, ob die Bewertung medizinisch passt
- Bei Abweichungen innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen
- Aktuelle Befunde (Facharztberichte, Reha-Entlassbericht, Klinikbefunde) beilegen
- Bei Bedarf Beratung bei VdK, SoVD oder einer Schwerbehindertenvertretung suchen