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Rente & Altersvorsorge Foto: Unsplash

Rentenerhöhung 2026: So viel mehr Geld bekommen Rentner zum 1. Juli

Zum 1. Juli passt die Deutsche Rentenversicherung die Renten an. Wie hoch der Aufschlag 2026 ausfällt, hängt von der Lohnentwicklung ab — die Verordnung kommt im Frühjahr.

TB Thomas Becker Fachredakteur Rente & Schwerbehinderung 08. Mai 2026 ⏱ 4 Min Lesezeit

Jedes Jahr fiebern rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland dem 1. Juli entgegen. An diesem Stichtag kommt ohne Antrag, ohne Formular und ohne Behördengang spürbar mehr Geld auf dem Konto an: die jährliche Rentenanpassung. Auch 2026 ist es wieder so weit — und für viele bedeutet die Anpassung den wichtigsten Einkommenszuwachs des Jahres. Was kommt auf Sie zu, wann steht die genaue Höhe fest und wer geht trotz Erhöhung leer aus?

Wann steigt die Rente?

Der Termin ist seit Jahrzehnten in Stein gemeißelt: immer zum 1. Juli. Rechtsgrundlage ist § 65 SGB VI, der die jährliche Anpassung der Renten zwingend vorschreibt. Bestandsrentner müssen nichts unternehmen — die Erhöhung wird automatisch in der Juli-Zahlung verrechnet.

Die formale Festlegung erfolgt durch die Rentenanpassungsverordnung (RAV) des Bundesarbeitsministeriums. Diese wird üblicherweise im April oder Mai des laufenden Jahres erlassen und vom Bundesrat bestätigt. Erst danach steht der neue aktuelle Rentenwert offiziell fest. Im Vorfeld kursieren Schätzungen, doch verbindlich sind sie nicht.

Wie hoch fällt die Erhöhung 2026 voraussichtlich aus?

Stand: Mai 2026 — die Rentenanpassungsverordnung 2026 ist zum Redaktionsschluss noch nicht final. Maßgeblich ist die Lohnentwicklung des Jahres 2025. Zur Einordnung: 2025 stieg die Rente um rund 4,57 Prozent — ein im historischen Vergleich kräftiger Aufschlag. Für 2026 wird ein Plus im Bereich von gut drei Prozent erwartet, verbindlich wird die Zahl aber erst mit Veröffentlichung der RAV im Bundesgesetzblatt.

Wer die offizielle Bekanntmachung abwarten will, findet sie auf der Seite des BMAS sowie in den Mitteilungen der Deutschen Rentenversicherung.

Aktueller Rentenwert — was hinter den Prozenten steckt

Hinter jedem Prozentpunkt Rentenerhöhung steht eine schlichte Stellschraube: der aktuelle Rentenwert nach § 68 SGB VI.

Aktueller Rentenwert

Der aktuelle Rentenwert ist der Euro-Betrag, der einem Entgeltpunkt entspricht. Eine Rente errechnet sich aus persönlichen Entgeltpunkten × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor × aktuellem Rentenwert.

Steigt der Rentenwert um zum Beispiel 3,5 Prozent, steigt jede Bestandsrente exakt um diesen Prozentsatz — unabhängig davon, ob es sich um eine Altersrente, Witwenrente oder Erwerbsminderungsrente handelt. § 69 SGB VI regelt, wie die Bundesregierung den neuen Wert ermittelt: aus der Lohnentwicklung des Vorjahres, dem Beitragssatzfaktor und dem Nachhaltigkeitsfaktor.

Rentenanpassung Ost = West

Beispielrechnungen: Drei Szenarien

Solange die offizielle Anpassung 2026 nicht beschlossen ist, hilft eine Annäherung. Die folgende Tabelle zeigt, wie sich drei typische Bruttorenten bei verschiedenen Anpassungsstufen entwickeln.

Bruttorente bisher+3,0 %+3,5 %+4,0 %
1.000 €1.030,00 € (+30 €)1.035,00 € (+35 €)1.040,00 € (+40 €)
1.500 €1.545,00 € (+45 €)1.552,50 € (+52,50 €)1.560,00 € (+60 €)
2.000 €2.060,00 € (+60 €)2.070,00 € (+70 €)2.080,00 € (+80 €)
Monatliche Rente brutto vor und nach der Anpassung — Szenarien

Wichtig: Das ist die Bruttoerhöhung. Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert ist, muss Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung weiter abführen. Auch die Steuer kann durch die Erhöhung steigen, wenn der Grundfreibetrag bereits ausgeschöpft ist.

Wer profitiert nicht von der Anpassung?

Die Anpassung verändert ausschließlich den aktuellen Rentenwert. Sie betrifft also nur Leistungen, die auf Entgeltpunkten basieren. Damit fallen einige Bezüge heraus oder werden anders behandelt:

  • Riester-Renten sind privat geförderte Verträge mit eigener Verzinsung — sie werden vom Anbieter ausgezahlt und folgen nicht dem aktuellen Rentenwert.
  • Betriebsrenten richten sich nach Versorgungsordnung oder Tarifvertrag des Arbeitgebers; viele werden nur alle drei Jahre nach § 16 BetrAVG geprüft.
  • Mütterrente: Die zusätzlichen Entgeltpunkte für Erziehungszeiten sind bereits Bestandteil der Rente und werden mit dem neuen Rentenwert mit angehoben — aber neue Entgeltpunkte gibt es durch die Anpassung nicht.
  • Grundrentenzuschlag: Der Zuschlag wird in Entgeltpunkten gewährt und erhöht sich daher mit dem Rentenwert mit.

Häufige Fragen

1 Muss ich die Rentenerhöhung beantragen?
Nein. Die Anpassung erfolgt automatisch zum 1. Juli — die Deutsche Rentenversicherung verrechnet den neuen Wert ohne Antrag und ohne Bescheid mit der Juli-Zahlung.
2 Wann wird die Höhe der Erhöhung 2026 verbindlich bekanntgegeben?
Die Bundesregierung erlässt die Rentenanpassungsverordnung üblicherweise im April und der Bundesrat stimmt im Mai oder Juni zu. Erst dann ist der neue aktuelle Rentenwert rechtskräftig.
3 Steigt auch die Witwen- oder Erwerbsminderungsrente?
Ja. Die Anpassung wirkt auf den aktuellen Rentenwert und damit auf alle Rentenarten der gesetzlichen Rentenversicherung — Altersrente, Witwen- und Witwerrente sowie Erwerbsminderungsrente.
4 Gibt es weiterhin getrennte Werte für Ost und West?
Nein. Mit der Anpassung zum 1. Juli 2024 wurde der Rentenwert Ost vollständig an den Westwert angeglichen. Es gilt seitdem ein bundeseinheitlicher aktueller Rentenwert.
5 Muss ich von der Erhöhung Steuern zahlen?
Möglich. Der steuerpflichtige Anteil der Rentenerhöhung wird voll versteuert. Wer mit seiner Rente bereits über dem Grundfreibetrag liegt, zahlt auf den Aufschlag entsprechend Einkommensteuer.

Quellen & Rechtsgrundlagen

  1. 1 § 65 SGB VI — Anpassung der Renten
  2. 2 § 68 SGB VI — Aktueller Rentenwert
  3. 3 § 69 SGB VI — Festlegung des aktuellen Rentenwerts
  4. 4 § 255e SGB VI — Aktueller Rentenwert Ost (bis Angleichung 2024)
  5. 5 BMAS — Rentenanpassungsverordnung (jährlich)
  6. 6 Deutsche Rentenversicherung — Rentenwert-Statistik