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Seniorin sortiert Unterlagen für ihren Rentenantrag am Schreibtisch
Rente & Altersvorsorge Foto: Unsplash

Rentenantrag 2026: So beantragen Sie Ihre Rente Schritt für Schritt

Die Rente kommt nicht von allein — ohne formellen Antrag bei der DRV bleibt das Konto leer. Wer drei Monate vor Wunschbeginn einreicht, hat das Geld pünktlich zum Ruhestand auf dem Konto.

TB Thomas Becker Fachredakteur Rente & Schwerbehinderung 08. Mai 2026 ⏱ 4 Min Lesezeit

Die Renteninformation flattert ins Haus, der 67. Geburtstag rückt näher — und plötzlich stellt sich die Frage: Wie kommt das Geld eigentlich aufs Konto? Anders als viele glauben, überweist die Deutsche Rentenversicherung (DRV) keine müde Mark, solange kein Antrag gestellt ist. Wer den Stichtag verschläft, wartet im schlimmsten Fall Monate ohne Einkommen. Dieser Ratgeber führt Sie sicher durch das Antragsverfahren — von der Frist bis zum ersten Bescheid.

Wann muss der Antrag gestellt werden?

Die wichtigste Regel zuerst: Die Rente beginnt frühestens in dem Kalendermonat, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind und der Antrag gestellt wird (§ 99 Abs. 1 SGB VI). Wer also pünktlich zum 67. Geburtstag Geld sehen will, sollte den Antrag mit Vorlauf einreichen.

Optimal sind drei Monate Vorlauf vor Rentenbeginn. So bleibt der DRV genug Zeit, Versicherungsverlauf und Anspruch zu prüfen — und die erste Zahlung trifft pünktlich ein.

Die DRV selbst empfiehlt diesen Vorlauf, weil bei Standard-Altersrenten das Verfahren rund acht bis zwölf Wochen dauert. Bei Erwerbsminderungsrenten oder komplizierten Versicherungsverläufen kann es länger werden.

Drei Antragswege im Vergleich

AntragswegAufwandBearbeitungsdauerBeratungsgrad
Online (eAntrag)gering — am PC, Personalausweis mit eID nötigkürzeste Wege, oft 6–10 Wochenautomatische Plausibilitätsprüfung, keine persönliche Beratung
Postalisch (Formular V0100)mittel — Formulare ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben8–14 Wochen je nach Trägerkeine Beratung, aber telefonische Servicehotline 0800 1000 4800
Persönlich (Beratungsstelle)höher — Termin nötig, Anfahrt8–14 Wochen, Antrag wird vor Ort aufgenommenumfassend — auch durch ehrenamtliche Versichertenälteste

Der Online-Antrag ist der schnellste Weg, setzt aber einen freigeschalteten Personalausweis mit eID-Funktion oder ein elektronisches Aufenthaltsdokument voraus. Wer technisch unsicher ist oder Fragen zu Kindererziehungszeiten hat, fährt mit dem persönlichen Termin meist besser.

Welche Unterlagen brauchen Sie?

Damit die Sachbearbeitung nicht stockt, sollten folgende Dokumente vor dem Termin oder dem Hochladen bereitliegen:

  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
  • Steuer-Identifikationsnummer (11-stellig, vom Bundeszentralamt für Steuern)
  • Sozialversicherungsausweis mit Rentenversicherungsnummer
  • Aktueller Versicherungsverlauf — vorher per Formular V0150 anfordern
  • Bankverbindung (IBAN/BIC) für die Rentenzahlung
  • Geburtsurkunden eigener Kinder für Kindererziehungszeiten
  • Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse (für KVdR)
  • Heiratsurkunde, ggf. Scheidungsurteil bei Hinterbliebenenansprüchen
  • Nachweise über Wehr-/Zivildienst, Pflegezeiten, Auslandsbeschäftigung falls vorhanden

Lücken im Versicherungsverlauf lassen sich Jahrzehnte später kaum noch schließen — eine Kontenklärung vor dem Antrag spart später Ärger.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Standard-Altersrenten werden meist binnen zwei bis vier Monaten beschieden. Bei Erwerbsminderungsrenten dauert es wegen medizinischer Gutachten häufig sechs Monate oder länger. Die DRV ist nach § 121 SGB VI verpflichtet, den Rentenbescheid schriftlich oder elektronisch bekanntzugeben — inklusive Berechnungsgrundlagen und Rechtsbehelfsbelehrung.

Kostenlose Beratung nutzen

Niemand muss den Antrag allein durchstehen. Die DRV unterhält bundesweit rund 1.000 Auskunfts- und Beratungsstellen. Hinzu kommen ehrenamtliche Versichertenberater und Versichertenälteste, die in Wohnortnähe Termine anbieten.

Was tun bei verspätetem Antrag?

Der häufigste Fehler: Versicherte glauben, der Antrag könne unbegrenzt nachgeholt werden. Falsch. § 99 Abs. 1 SGB VI begrenzt die Rückwirkung auf drei Kalendermonate vor Antragsmonat. Wer also erst im Juni einen Antrag für Januar stellt, bekommt frühestens ab März Rente — die zwei Monate davor sind verloren.

Bei späterer Antragstellung beginnt die Rente erst zum Folgemonat des Antragsmonats. In Härtefällen (Krankheit, Betreuung) kann nach § 27 SGB X eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt werden — die Hürden sind aber hoch und müssen lückenlos belegt werden.

Häufige Fragen

1 Muss ich den Rentenantrag persönlich stellen?
Nein. Sie können online über eservice-drv.de, postalisch mit Formular V0100 oder persönlich in einer Beratungsstelle einreichen. Auch Bevollmächtigte dürfen den Antrag mit schriftlicher Vollmacht für Sie stellen.
2 Was kostet der Rentenantrag?
Antrag und Beratung sind komplett kostenfrei — egal ob online, postalisch oder persönlich. Auch die ehrenamtlichen Versichertenältesten arbeiten unentgeltlich. Vorsicht bei privaten Anbietern, die Gebühren verlangen.
3 Wann wird die erste Rente überwiesen?
Nach § 118 SGB VI wird die Rente am letzten Bankarbeitstag des Monats für den laufenden Monat gezahlt. Voraussetzung ist der bestandskräftige Bescheid — typischerweise zwei bis drei Monate nach vollständiger Antragstellung.
4 Kann ich den Antrag zurückziehen oder ändern?
Ja. Solange noch kein Bescheid ergangen ist, können Sie den Antrag formlos zurücknehmen oder den gewünschten Rentenbeginn anpassen. Nach Bescheid-Erteilung ist nur noch ein Widerspruch binnen vier Wochen möglich (§ 84 SGG).
5 Was passiert, wenn Unterlagen fehlen?
Die DRV fordert Fehlendes schriftlich nach. Reagieren Sie binnen der gesetzten Frist (meist vier bis sechs Wochen), sonst kann der Antrag wegen mangelnder Mitwirkung nach § 66 SGB I abgelehnt werden.

Quellen & Rechtsgrundlagen

  1. 1 § 99 SGB VI — Beginn der Rente und Antragsfrist
  2. 2 § 115 SGB VI — Auskunfts- und Beratungspflicht der DRV
  3. 3 § 121 SGB VI — Bekanntgabe des Rentenbescheids
  4. 4 § 16 SGB I — Antragstellung bei Sozialleistungsträgern
  5. 5 § 42 SGB I — Vorschüsse auf Sozialleistungen
  6. 6 Deutsche Rentenversicherung Bund — Online-Service eAntrag und Beratungsstellen-Verzeichnis
  7. 7 Deutsche Rentenversicherung — Antragsformulare V0100, V0150, R0100