Zum Inhalt springen
Notfall
116 117 0800 111 0 111 112 Notruf
Sandkalender und Notizbuch zur Rentenplanung auf Holztisch
Rente & Altersvorsorge Foto: Unsplash

Renteneintritt nach Jahrgang 2026: Diese Tabelle zeigt, wann Sie gehen können

Vom Jahrgang 1946 bis 1964 — die komplette Übersicht über das gesetzliche Renteneintrittsalter. Plus Sondertabelle für Schwerbehinderten- und 45-Jahres-Rente und Praxisrechnung für Jahrgang 1967.

TB Thomas Becker Fachredakteur Rente & Schwerbehinderung 08. Mai 2026 ⏱ 4 Min Lesezeit

Wann darf ich endlich gehen? Eine Frage, drei mögliche Antworten — je nachdem, welche Rentenart Sie wählen und welcher Jahrgang Sie sind. Wer 1964 geboren ist, muss bis 67 warten. Wer 1958 geboren ist, kommt mit 66 davon. Und wer 45 Beitragsjahre auf dem Konto hat, darf sogar zwei Jahre früher — abschlagsfrei. Die Tabelle für jeden Jahrgang.

Wie wurde die Altersgrenze angehoben?

Mit dem RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz von 2007 hat der Gesetzgeber den schrittweisen Aufstieg auf 67 beschlossen. Geregelt ist das in § 235 SGB VI. Seit 2012 wird Jahrgang für Jahrgang gestaffelt: Anfangs ein Monat pro Jahrgang, ab 1959 zwei Monate. Ziel: Anpassung an die steigende Lebenserwartung und Stabilisierung des Beitragssatzes.

Reform 2007 Stufenweise Anhebung 65 → 67, voll wirksam ab Geburtsjahrgang 1964

Wer vor 1947 geboren ist, ging noch klassisch mit 65 in Rente. Alle danach zahlen — je nach Jahrgang — Monate oder Jahre länger ein. Maßgeblich ist immer der Tag, an dem das individuelle Renteneintrittsalter erreicht wird; der Rentenbeginn liegt regelmäßig am Folgemonatsersten.

Tabelle: Renteneintrittsalter nach Jahrgang (Regelaltersrente)

Die folgende Übersicht enthält alle Geburtsjahrgänge mit ihrer gesetzlichen Regelaltersgrenze. Die Spalte “Datum erstmöglich” rechnet exemplarisch mit einem Geburtstag am 15. Juni des jeweiligen Jahres — Ihr persönliches Datum verschiebt sich entsprechend.

JahrgangRenteneintrittsalterDatum erstmöglich (Beispiel: geb. 15.06.)
1946 und älter65 Jahre01.07.2011
194765 Jahre + 1 Monat01.08.2012
194865 Jahre + 2 Monate01.09.2013
194965 Jahre + 3 Monate01.10.2014
195065 Jahre + 4 Monate01.11.2015
195165 Jahre + 5 Monate01.12.2016
195265 Jahre + 6 Monate01.01.2018
195365 Jahre + 7 Monate01.02.2019
195465 Jahre + 8 Monate01.03.2020
195565 Jahre + 9 Monate01.04.2021
195665 Jahre + 10 Monate01.05.2022
195765 Jahre + 11 Monate01.06.2023
195866 Jahre01.07.2024
195966 Jahre + 2 Monate01.09.2025
196066 Jahre + 4 Monate01.11.2026
196166 Jahre + 6 Monate01.01.2028
196266 Jahre + 8 Monate01.03.2029
196366 Jahre + 10 Monate01.05.2030
1964 und jünger67 Jahre01.07.2031
Regelaltersrente — Renteneintritt nach Jahrgang (§ 235 SGB VI)

Andere Rentenarten — wann gehen Sie da?

Neben der Regelaltersrente gibt es drei weitere Wege, früher in Rente zu gehen: als langjährig Versicherter (35 Jahre, mit Abschlag), als besonders langjährig Versicherter (45 Jahre, ohne Abschlag) oder als Schwerbehinderter (35 Jahre, GdB ab 50). Jede Variante hat eigene Altersgrenzen — und die werden ebenfalls jahrgangsweise angehoben.

JahrgangSchwerbehindertenrente abschlagsfrei (§ 236a)Besonders langjährig Versicherte (45 Jahre, § 236b)Langjährig Versicherte mit Abschlag (§ 236)
195263 Jahre + 6 Monate63 Jahre63 Jahre
195363 Jahre + 7 Monate63 Jahre + 2 Monate63 Jahre
195463 Jahre + 8 Monate63 Jahre + 4 Monate63 Jahre
195563 Jahre + 9 Monate63 Jahre + 6 Monate63 Jahre
195663 Jahre + 10 Monate63 Jahre + 8 Monate63 Jahre
195763 Jahre + 11 Monate63 Jahre + 10 Monate63 Jahre
195864 Jahre64 Jahre63 Jahre
195964 Jahre + 2 Monate64 Jahre + 2 Monate63 Jahre
196064 Jahre + 4 Monate64 Jahre + 4 Monate63 Jahre
196164 Jahre + 6 Monate64 Jahre + 6 Monate63 Jahre
196264 Jahre + 8 Monate64 Jahre + 8 Monate63 Jahre
196364 Jahre + 10 Monate64 Jahre + 10 Monate63 Jahre
1964 und jünger65 Jahre65 Jahre63 Jahre
Andere Rentenarten — Altersgrenzen nach Jahrgang

Die “Rente mit 63” als abschlagsfreie Variante existiert in der bekannten Form nur noch für Jahrgang 1952. Alle Jüngeren müssen mit 45 Beitragsjahren bis zur jeweils angehobenen Altersgrenze warten.

Praxis-Tipp: Renteninformation der DRV

Häufige Fragen

1 Welcher Geburtstag zählt für den Renteneintritt?
Maßgeblich ist das Erreichen der individuellen Altersgrenze. Die Rente beginnt nach § 99 SGB VI in der Regel am 1. des Folgemonats. Beispiel Jahrgang 1958 mit Geburtstag im März: Die Altersgrenze von 66 Jahren ist im März 2024 erreicht — die Rente startet dann am 1. April 2024.
2 Was gilt für am 29. Februar Geborene (Schaltjahr)?
Schaltjahr-Geborene erreichen ihre Altersgrenze nach allgemeiner Auffassung am 28. Februar in Nicht-Schaltjahren. Der Rentenbeginn liegt dann am 1. März des Folgemonats. Im Zweifel klärt die DRV das über die Renteninformation eindeutig.
3 Kann ich freiwillig länger arbeiten und die Rente verschieben?
Ja. Wer über die Regelaltersgrenze hinaus arbeitet, bekommt einen Zuschlag von 0,5 Prozent pro Monat des späteren Rentenbeginns. Über ein Jahr hinausgeschoben sind das schon 6 Prozent mehr Rente — dauerhaft.
4 Bin ich an den frühesten Termin gebunden?
Nein. Die in der Tabelle genannten Daten sind nur der frühestmögliche Beginn ohne Abschlag. Sie können später beginnen oder auch — bei vorzeitigen Altersrenten — früher gehen, müssen dann aber Abschläge in Kauf nehmen.
5 Gilt die Tabelle auch für Beamte?
Nein. Beamte fallen nicht unter das SGB VI, sondern unter das Beamtenversorgungsgesetz. Die Altersgrenzen sind ähnlich — werden aber durch eigene Vorschriften geregelt.

Quellen & Rechtsgrundlagen

  1. 1 § 35 SGB VI — Regelaltersrente
  2. 2 § 235 SGB VI — Anhebung Regelaltersgrenze
  3. 3 § 236 SGB VI — Anhebung langjährig Versicherte
  4. 4 § 236a SGB VI — Anhebung Schwerbehindertenrente
  5. 5 § 236b SGB VI — Besonders langjährig Versicherte
  6. 6 BSG, Urteil v. 23.10.2003 — B 4 RA 27/03 R (zum Beginn der Altersrente)
  7. 7 Deutsche Rentenversicherung Bund — Jahrgangstabelle Renteneintritt