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Älteres Paar plant gemeinsam den Renteneintritt am Tisch
Rente & Altersvorsorge Foto: Unsplash

Regelaltersrente 2026: Wann Sie regulär in Rente gehen können

Die Regelaltersrente ist die klassische Altersrente ohne Abschlag. Wer 5 Jahre Wartezeit erfüllt und die individuelle Altersgrenze erreicht, hat Anspruch — Jahrgang 1964 und jünger geht erst mit 67.

TB Thomas Becker Fachredakteur Rente & Schwerbehinderung 08. Mai 2026 ⏱ 4 Min Lesezeit

Die Regelaltersrente ist der klassische Weg in den Ruhestand: kein Abschlag, keine ärztliche Prüfung, keine Schwerbehinderung nötig. Wer lang genug eingezahlt hat und seine Altersgrenze erreicht, bekommt sie. Doch das alte Versprechen “Rente mit 65” gilt schon lange nicht mehr — und wer 1964 oder später geboren wurde, muss bis 67 warten.

Was ist die Regelaltersrente?

Die Regelaltersrente nach § 35 SGB VI ist die Standard-Altersrente der gesetzlichen Rentenversicherung. Zwei Voraussetzungen — mehr nicht. Erstens: Sie haben die für Ihren Jahrgang geltende Regelaltersgrenze erreicht. Zweitens: Sie haben die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt.

Anders als bei der Altersrente für langjährig Versicherte oder der Rente für Schwerbehinderte gibt es bei der Regelaltersrente keine Abschläge. Der Zugangsfaktor liegt bei 1,0. Das heißt: Jeder Entgeltpunkt zählt zu 100 Prozent. Wer länger arbeitet, bekommt sogar einen Zuschlag.

Ein automatischer Beginn ist allerdings nicht vorgesehen. Sie müssen die Rente bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen — am besten drei Monate vor dem Wunschtermin.

Anhebung der Altersgrenze 65 → 67

2007 hat der Gesetzgeber das “Rentenpaket” beschlossen: Die Regelaltersgrenze steigt seit 2012 schrittweise von 65 auf 67 Jahre. Geregelt ist das in § 235 SGB VI. Pro Jahrgang werden ein bis zwei Monate draufgepackt.

GeburtsjahrgangRenteneintrittsalter
194765 Jahre und 1 Monat
194865 Jahre und 2 Monate
194965 Jahre und 3 Monate
195065 Jahre und 4 Monate
195165 Jahre und 5 Monate
195265 Jahre und 6 Monate
195365 Jahre und 7 Monate
195465 Jahre und 8 Monate
195565 Jahre und 9 Monate
195665 Jahre und 10 Monate
195765 Jahre und 11 Monate
195866 Jahre
195966 Jahre und 2 Monate
196066 Jahre und 4 Monate
196166 Jahre und 6 Monate
196266 Jahre und 8 Monate
196366 Jahre und 10 Monate
1964 und jünger67 Jahre
Regelaltersgrenze nach Geburtsjahrgang (§ 235 SGB VI)

Welche Wartezeit braucht man?

Die allgemeine Wartezeit nach § 50 Abs. 1 SGB VI beträgt nur fünf Jahre. Damit ist die Regelaltersrente die Altersrente mit der niedrigsten Hürde — die Altersrente für besonders langjährig Versicherte verlangt im Vergleich 45 Jahre.

Wartezeit 5 Jahre = 60 Monate Mindestversicherungszeit nach § 50 SGB VI

Wer diese 60 Monate nicht zusammenbekommt, hat schlicht keinen Anspruch — auch wenn er das 67. Lebensjahr erreicht. In dem Fall hilft oft die freiwillige Nachzahlung von Beiträgen.

Was zählt als Wartezeit?

Auf die fünf Jahre rechnet § 51 SGB VI mehrere Zeiten an. Wichtig ist: Es muss kein durchgehendes Arbeitsverhältnis sein.

  • Pflichtbeiträge aus abhängiger Beschäftigung oder Selbstständigkeit
  • Freiwillige Beiträge, sofern entrichtet
  • Kindererziehungszeiten (bis zu 3 Jahre pro Kind, geboren ab 1992)
  • Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung oder Pflege
  • Mini-Job-Beiträge, sofern nicht von der Versicherungspflicht befreit
  • Zeiten aus Versorgungsausgleich nach Scheidung

Auch wer nie regulär gearbeitet hat, kommt über Kindererziehung und Pflege oft auf die fünf Jahre.

Hinzuverdienst nach Renteneintritt

Lange galt die berüchtigte 6.300-Euro-Grenze. Vorbei. Seit dem 1. Januar 2023 dürfen Bezieher einer Regelaltersrente unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird.

Häufige Fragen

1 Muss ich die Regelaltersrente beantragen oder kommt sie automatisch?
Sie müssen den Antrag selbst stellen. Die DRV zahlt nicht von allein. Empfohlen wird ein Antrag drei Monate vor dem Wunschbeginn — online, per Formular oder in einer Beratungsstelle.
2 Kann ich nach Erreichen der Altersgrenze weiterarbeiten?
Ja. Sie können die Rente aufschieben und bekommen pro Monat des späteren Beginns 0,5 Prozent Zuschlag. Sie können auch parallel arbeiten und Rente beziehen — der Hinzuverdienst ist seit 2023 unbegrenzt.
3 Was passiert, wenn ich die fünf Jahre Wartezeit nicht erreiche?
Ohne 60 Monate Versicherungszeit besteht kein Anspruch. In vielen Fällen lohnt sich die freiwillige Nachzahlung von Beiträgen, um die Wartezeit aufzufüllen — eine Beratung bei der DRV klärt das.
4 Schließt die Regelaltersrente eine Witwenrente aus?
Nein. Beide Renten können nebeneinander bezogen werden. Allerdings wird Einkommen — auch die eigene Altersrente — bei der Witwenrente teilweise angerechnet.
5 Ab wann gilt die Regelaltersgrenze von 67 voll?
Für alle, die ab 1964 geboren wurden. Frühere Jahrgänge profitieren noch von der Übergangsregelung in § 235 SGB VI mit gestaffelten Grenzen zwischen 65 und 67.

Quellen & Rechtsgrundlagen

  1. 1 § 35 SGB VI — Regelaltersrente
  2. 2 § 50 SGB VI — Wartezeiten
  3. 3 § 51 SGB VI — Anrechenbare Zeiten
  4. 4 § 235 SGB VI — Anhebung der Regelaltersgrenze
  5. 5 BSG, Urteil v. 30.06.2016 — B 5 R 7/15 R (zur Wartezeit)
  6. 6 Deutsche Rentenversicherung Bund — Rentenversicherungsbericht (aktuelle Ausgabe)