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Immer mehr Menschen arbeiten über das Rentenalter hinaus – Zahl steigt auf Rekordniveau

Immer mehr Menschen arbeiten über das Rentenalter hinaus – Zahl steigt auf Rekordniveau

Immer mehr Menschen stehen auch nach dem Renteneintritt wieder am Arbeitsplatz – die Zahl arbeitender Senioren hat einen neuen Höchststand erreicht. Eine neue Regel bringt ab 2026 zusätzliche Anreize und klare Grenzen.

DO Dipl.-Des. Daniel C. Osakwe Herausgeber & Redaktion 31. Mai 2026 ⏱ 3 Min Lesezeit

Die Zahl der Menschen, die auch im Rentenalter weiterarbeiten, klettert in Deutschland auf einen neuen Höchstwert. Fast 1,9 Millionen Personen über 65 gehen mittlerweile einer Erwerbstätigkeit nach – ein Anstieg um rund 46 Prozent innerhalb von nur fünf Jahren. Und der Trend lässt nicht nach: Sogar in der Altersgruppe 70 plus oder über 75 sind deutlich mehr Menschen berufstätig als noch vor wenigen Jahren.

Immer mehr arbeiten auch über 70 hinaus

Hinter dem Rekord stehen beachtliche Zahlen: 2025 waren rund 1,88 Millionen Menschen über 65 noch erwerbstätig. Besonders auffällig – 653.000 davon gehören schon zur Gruppe 70 plus, 229.000 sind sogar älter als 75 und stehen trotzdem im Berufsleben. Im Jahr 2020 lagen diese Zahlen noch deutlich niedriger, mit 1,28 Millionen Erwerbstätigen über 65 und 469.000 in der Gruppe über 70.

Diese Entwicklung wird begleitet von neuen Regeln für Arbeit im Rentenalter. Seit 2026 gilt die sogenannte Aktivrente: Wer die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht hat und weiter arbeitet, kann monatlich bis zu 2.000 Euro steuerfrei hinzuverdienen. Das betrifft ausschließlich sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen – Selbstständige, Beamte oder Minijobber profitieren davon nicht.

Was sich durch die Aktivrente ändert

Mit der Aktivrente will die Politik gezielt Anreize setzen. Beschäftigte ab der Regelaltersgrenze – das sind je nach Geburtsjahr mindestens 66 Jahre und zwei Monate, später 67 Jahre – können den steuerfreien Hinzuverdienst nutzen. Der Freibetrag gilt aber nur in einem Arbeitsverhältnis pro Monat. Wer den Job wechselt, kann den Vorteil im neuen Arbeitsverhältnis weiter nutzen, nicht aber parallel in mehreren Jobs.

Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fallen weiterhin an. Der steuerfreie Hinzuverdienst beträgt 2.000 Euro monatlich, also maximal 24.000 Euro im Jahr. Wird mehr verdient, muss auf den übersteigenden Betrag Steuern gezahlt werden. Die Aktivrente muss nicht beantragt werden, der Arbeitgeber berücksichtigt den Freibetrag automatisch.

Einzelne Sonderzahlungen sind von der Steuerfreiheit ausgenommen; es zählt das laufende Arbeitsentgelt. Wer die Aktivrente nutzen möchte, muss sozialversicherungspflichtig angestellt sein – für selbstständige Tätigkeiten bleibt der Freibetrag außen vor.

Neue Regeln für befristete Jobs nach Renteneintritt

Seit 2026 ist außerdem ein weiteres Detail für Beschäftigte im Rentenalter relevant: Arbeitgeber dürfen mit Personen, die die Regelaltersgrenze überschritten haben, nun auch sachgrundlos befristete Arbeitsverträge abschließen – und zwar selbst dann, wenn sie vorher schon im selben Unternehmen gearbeitet haben. Das bisherige Anschlussverbot fällt weg.

Doch es gibt klare Grenzen: Ein sachgrundlos befristeter Vertrag darf höchstens zwei Jahre dauern und höchstens dreimal verlängert werden. Insgesamt dürfen mehrere solche Verträge mit demselben Arbeitgeber maximal acht Jahre und zwölf Vertragsabschlüsse umfassen. Dabei ist egal, ob Rentner in ihrer alten oder einer neuen Tätigkeit weiterarbeiten.

Konkrete Auswirkungen für Beschäftigte im Rentenalter

Wer nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeiten möchte, sollte die neuen steuerlichen Vorteile der Aktivrente und die befristeten Arbeitsmöglichkeiten im Blick behalten. Sozialversicherungspflichtige Jobs können durch den Steuerfreibetrag attraktiver werden. Allerdings ist bei mehreren Jobs Vorsicht geboten: Der Freibetrag gilt nur für ein Arbeitsverhältnis pro Monat.

Wer einen befristeten Vertrag beim früheren Arbeitgeber unterschreibt, sollte auf die maximal zulässigen Laufzeiten achten. Wird die Zwei-Jahres-Grenze überschritten, kann der Vertrag unwirksam sein – das kann Unsicherheit bei der Planung bedeuten.

Redaktioneller Hinweis: Für individuelle Beratung zu steuerlichen und arbeitsrechtlichen Fragen im Ruhestand können spezialisierte Beratungsstellen unterstützen.

Ausblick: Keine Entspannung beim Arbeitsdruck im Alter

Ob der neue Steuerfreibetrag und die flexible Vertragsregelung die Situation für Ältere spürbar verbessern, bleibt abzuwarten. Klar ist: Der Trend, auch im hohen Alter zu arbeiten, setzt sich weiter fort. Viele Seniorinnen und Senioren kehren nicht aus freien Stücken auf den Arbeitsmarkt zurück, sondern nutzen jede Möglichkeit, ihr Einkommen aufzubessern. Die Aktivrente bietet neue Spielräume – aber auch neue Regeln, die den Alltag im Alter verändern können.