Was sich mit der Mütterrente III ändert
Viele Rentner erhalten derzeit Post zur Mütterrente III. Das zusätzliche Geld kommt jedoch nicht sofort: Obwohl die neuen Regeln bereits ab 2027 gelten, erfolgt die Auszahlung für viele Betroffene erst 2028. Hintergrund ist die Neuberechnung von Millionen Rentenansprüchen. Wer Kinder vor 1992 erzogen hat, bekommt künftig bis zu sechs Monate Kindererziehungszeit zusätzlich angerechnet.
Ein halbes Jahr Erziehungszeit entspricht einem halben Rentenpunkt. Aktuell sind das monatlich etwa 20,40 Euro mehr Rente – der Wert des Rentenpunktes steigt aber jedes Jahr. Wie hoch der Zuschlag 2028 genau ausfällt, steht noch nicht fest; sicher ist nur: Der Betrag für ein halbes Jahr wird dann höher liegen als heute.
Viele rechnen schon mit mehr Geld – aber auf dem Konto erscheint erst einmal nichts.
So läuft die Auszahlung – und warum es dauert
Obwohl die Regeln zum 1. Januar 2027 gelten, kommt die Mütterrente III erst ab 2028 auf dem Konto an. Der Grund dafür sind aufwändige technische Umstellungen bei der Rentenversicherung. Besonders für bereits laufende Renten müssen die Ansprüche neu berechnet werden – und das betrifft rund 10 Millionen Fälle. Wer vor 2028 schon Rente bekommt, erhält das Plus als Nachzahlung. Wer erst ab Januar 2028 neu in Rente geht, bekommt die Mütterrente III direkt mit der ersten Auszahlung.
Doch das zusätzliche Geld lässt auf sich warten – für viele ein unerwarteter Dämpfer nach der Ankündigung der längeren Erziehungszeiten.
Wer betroffen ist – und was jetzt zu tun ist
Vor allem Eltern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, stehen im Fokus der Reform. Es spielt keine Rolle, ob Mutter oder Vater: Wer bereits Rente bezieht und die Kindererziehungszeiten im Konto hinterlegt hat, muss sich um nichts kümmern. Die Umstellung erfolgt automatisch.
Wer noch keine Rente erhält, aber die Kindererziehungszeiten schon anerkennen ließ, braucht ebenfalls keinen neuen Antrag. Nur wenn bislang keine Kindererziehungszeiten im Versicherungskonto stehen, muss die Anerkennung bei der Rentenversicherung beantragt werden. Ansonsten prüft die Behörde alles automatisch – und schreibt die neuen Zeiten gut.
Was das für andere Sozialleistungen bedeuten kann
Das Mehr an Rente durch die Mütterrente III kann sich auf andere Leistungen wie Grundsicherung, Wohngeld oder Hinterbliebenenrente auswirken. Ob und wie diese Zahlungen angerechnet werden, hängt von der spezifischen Situation ab. Wer ohnehin jeden Euro einplanen muss, sollte die Bescheide genau prüfen: Eine höhere Rente kann an anderer Stelle zu Kürzungen führen, wenn das Einkommen über bestimmte Grenzen steigt.
Welche Beträge und Fristen jetzt wichtig werden
- Die neuen Regeln gelten ab dem 1. Januar 2027 – das Geld wird aber erst ab 2028 ausgezahlt.
- Pro Kind, das vor 1992 geboren wurde, gibt es künftig bis zu 36 Monate Kindererziehungszeit.
- Ein halber Rentenpunkt entspricht aktuell etwa 20,40 Euro mehr im Monat, der Wert steigt bis 2028 weiter.
- Für viele kommt die Nachzahlung automatisch – nur wenn Kindererziehungszeiten noch fehlen, ist ein Antrag nötig.
Was Betroffene jetzt konkret tun können
Ein Blick ins eigene Versicherungskonto zeigt, ob die Kindererziehungszeiten vollständig vermerkt sind. Wer unsicher ist, kann sich an die Deutsche Rentenversicherung wenden oder Beratungsangebote wie den Sozialverband VdK oder die Sozialberatung von Caritas und Paritätischem nutzen. Die Beratung ist für Mitglieder und Menschen mit geringem Einkommen häufig kostenlos.
Die Bescheide werden bereits verschickt – entscheidend ist jetzt, ob die Kindererziehungszeiten im Versicherungskonto vollständig erfasst sind.