Der Tag, an dem die Eltern Pflege brauchen, kommt meistens schleichend. Erst klappt der Einkauf nicht mehr alleine, dann das Anziehen, dann das Aufstehen aus dem Sessel. Irgendwann erklärt der Hausarzt: „Das wird nicht mehr besser.” Genau dann ist der Moment, einen Pflegegrad zu beantragen. Wer wartet, verschenkt Geld — Pflegegeld, Pflegesachleistungen und der Entlastungsbetrag werden frühestens ab dem Monat der Antragstellung gezahlt, nicht rückwirkend.
Warum ein Pflegegrad wichtig ist
Ein Pflegegrad öffnet die Tür zu fast allen Leistungen der Pflegeversicherung — von monatlichen Geldzahlungen über Pflegehilfsmittel bis zur Tagespflege oder einem Treppenlift-Zuschuss. Ohne Pflegegrad zahlt die Kasse nichts, selbst wenn die Pflegebedürftigkeit objektiv besteht.
Der Pflegegrad ist also der Schlüssel. Und er wird, anders als manche glauben, nicht automatisch vergeben. Es braucht einen formellen Antrag bei der zuständigen Pflegekasse — und die ist immer an die Krankenkasse der pflegebedürftigen Person angedockt.
AntragsdatumWer darf den Antrag stellen?
Den Antrag kann die pflegebedürftige Person selbst stellen — oder eine bevollmächtigte Person. In der Praxis übernehmen das meistens Angehörige, gestützt auf eine Vorsorgevollmacht. Wer keine Vollmacht hat, kann den Antrag trotzdem unterstützend einreichen; die Pflegekasse setzt sich dann direkt mit der pflegebedürftigen Person in Verbindung.
Wichtig: Auch bereits stationär versorgte Personen (Krankenhaus, Reha-Klinik, Kurzzeitpflege) können einen Pflegegrad beantragen. Die Begutachtung wird dann meist nach der Entlassung durchgeführt — manchmal aber auch direkt am Krankenbett, wenn absehbar ist, dass die Pflegebedürftigkeit dauerhaft bleibt.
So läuft der Antrag — Schritt für Schritt
Schritt 1: Pflegekasse anrufen
Der einfachste Weg ist ein Anruf bei der Krankenkasse der betroffenen Person. Die Pflegekasse ist organisatorisch ein Bestandteil der Krankenkasse — eine Wahl gibt es hier nicht, sie ist automatisch zugewiesen. Sagen Sie kurz, dass Sie einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung stellen möchten. Die Mitarbeiterin notiert sofort das Antragsdatum — und genau dieses Datum zählt später für den Leistungsbeginn.
In aller Regel schickt die Kasse anschließend ein Antragsformular per Post zu, das ausgefüllt zurückgesendet werden muss. Manche Kassen bieten den Antrag auch komplett digital über die Online-Geschäftsstelle oder per E-Mail an.
Schritt 2: Antragsformular ausfüllen
Das Formular ist kürzer, als viele befürchten — meist drei bis fünf Seiten. Abgefragt werden: Personendaten, die aktuelle Wohnsituation (häuslich oder im Heim), bestehende Erkrankungen, behandelnde Ärzte und — wichtig — wer aktuell schon pflegt. Wer hier private Pflege durch Angehörige angibt, signalisiert der Kasse: Es geht nicht um Erstkontakt, es geht um Bestandsdokumentation.
Tipp: Sammeln Sie schon beim Ausfüllen die folgenden Unterlagen für die spätere Begutachtung:
- Aktuelle Arztberichte und Krankenhausentlassungsbriefe der letzten zwölf Monate
- Medikamentenplan (am einfachsten von der Hausarztpraxis ausdrucken lassen)
- Pflegetagebuch für mindestens eine Woche — was die Person nicht mehr selbstständig kann
- Hilfsmittelverordnungen (Rollator, Rollstuhl, Toilettenstuhl)
- Schwerbehindertenausweis, falls vorhanden
Schritt 3: Hausbesuch durch den Medizinischen Dienst
Innerhalb von einigen Wochen meldet sich der Medizinische Dienst (MD, früher MDK) und vereinbart einen Termin für den Begutachtungshausbesuch. Bei privat Versicherten kommt der Dienstleister Medicproof. Der Termin dauert in der Regel 45 bis 90 Minuten und findet bei der pflegebedürftigen Person zu Hause statt.
Die Gutachterin ist meistens eine Pflegefachkraft, manchmal eine Ärztin. Sie schaut sich in der Wohnung um, spricht mit der zu pflegenden Person und — sehr wichtig — mit den Angehörigen. Dabei werden sechs Lebensbereiche systematisch abgefragt:
- Mobilität (Aufstehen, Treppensteigen, Umsetzen)
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (örtliche Orientierung, Entscheidungen treffen)
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (nächtliche Unruhe, Aggression, Ängste)
- Selbstversorgung (Waschen, Anziehen, Essen)
- Bewältigung von Krankheits- und Therapieanforderungen (Medikamente einnehmen, Termine wahrnehmen)
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (Tagesablauf strukturieren, Kontakt zu Anderen)
Jedes Modul ergibt eine Punktzahl. Die Summe ergibt die Gesamtpunktzahl von 0 bis 100, die dann in einen Pflegegrad übersetzt wird.
| Punkte | Pflegegrad | Bedeutung |
|---|---|---|
| 12,5 – 26,9 | Pflegegrad 1 | Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit |
| 27,0 – 46,9 | Pflegegrad 2 | Erhebliche Beeinträchtigung |
| 47,0 – 69,9 | Pflegegrad 3 | Schwere Beeinträchtigung |
| 70,0 – 89,9 | Pflegegrad 4 | Schwerste Beeinträchtigung |
| 90,0 – 100,0 | Pflegegrad 5 | Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen |
Schritt 4: Bescheid abwarten
Nach der Begutachtung erstellt der MD ein schriftliches Gutachten. Das geht an die Pflegekasse, die daraus den Bescheid macht. Der Bescheid kommt per Post — und enthält:
- den festgestellten Pflegegrad (oder die Ablehnung mit Begründung)
- das Datum, ab dem die Leistungen gezahlt werden
- die monatliche Leistungshöhe (Pflegegeld bzw. Pflegesachleistungen)
- die Rechtsbehelfsbelehrung — den Hinweis, dass Widerspruch innerhalb eines Monats möglich ist
Die gesetzliche Bearbeitungsfrist beträgt 25 Arbeitstage nach Antragseingang. Wird sie ohne triftigen Grund überschritten, muss die Pflegekasse nach § 18 Abs. 3b SGB XI eine Pauschale von 70 Euro pro angefangener Woche Verzug an die antragstellende Person zahlen — wenig bekannt, aber durchsetzbar.
Wenn der Pflegegrad zu niedrig ausfällt: Widerspruch
Statistisch wird etwa jeder fünfte Antrag zunächst zu niedrig oder ablehnend beschieden — vor allem bei Demenz-Erkrankungen, bei denen die kognitiven Module häufig unterschätzt werden. Der Widerspruch ist formlos, kostenfrei und binnen eines Monats ab Bescheidzugang einzulegen.
Sinnvoll ist es, sich für den Widerspruch Hilfe zu holen: Die kostenfreie Beratung der Pflegestützpunkte (gibt es in jedem Landkreis), der Sozialverbände (VdK, SoVD) oder der Verbraucherzentrale ist eingespielt auf solche Fälle. Manche Beratungsstellen schreiben den Widerspruch sogar mit der angeforderten Begründung.
Im Widerspruchsverfahren beauftragt die Pflegekasse meist eine Zweitbegutachtung, oft durch einen anderen Gutachter und manchmal mit erweitertem Punktekatalog. In rund 30 Prozent der Widerspruchsfälle wird der Pflegegrad anschließend höher festgesetzt.
Was tun, wenn sich der Zustand verschlechtert?
Pflegegrade sind nicht in Stein gemeißelt. Wer feststellt, dass die Pflegebedürftigkeit zunimmt, kann jederzeit einen Höherstufungsantrag stellen — formal genauso wie der Erstantrag. Auch hier kommt der MD wieder zur Begutachtung; das aktuelle Pflegetagebuch ist dabei das stärkste Argument.
Häufige Fragen
1 Wie lange dauert die Bearbeitung eines Pflegegrad-Antrags?
2 Kann ich den Antrag auch online stellen?
3 Was muss ich beim MD-Besuch dabeihaben?
4 Was passiert, wenn ich vor dem Bescheid sterbe oder ins Heim ziehe?
5 Gilt der Pflegegrad auch im Ausland?
Quellen & Rechtsgrundlagen
- 1 § 14 SGB XI — Begriff der Pflegebedürftigkeit
- 2 § 15 SGB XI — Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit
- 3 § 18 SGB XI — Begutachtung der Pflegebedürftigkeit
- 4 § 18 Abs. 3b SGB XI — Fristen und Säumniszuschläge bei Begutachtungsverzug
- 5 Bundesministerium für Gesundheit — Begutachtungsinstrument und Module zur Pflegebedürftigkeit
- 6 Medizinischer Dienst Bund: Begutachtungs-Richtlinien (BRi) in der aktuellen Fassung
- 7 Pflegestützpunkte in Deutschland — Adressdatenbank des BMG
- 8 VdK Sozialberatung: Hilfe bei Widerspruch gegen Pflegegrad-Bescheide