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Krankheit & Pflege Foto: Unsplash

Pflegegrad beantragen 2026: Schritt für Schritt vom Anruf bis zum Bescheid

Ein Anruf bei der Pflegekasse, ein Hausbesuch, ein Bescheid — so läuft der Antrag auf einen Pflegegrad ab. Wir zeigen, was Sie vorbereiten sollten und wo die typischen Fallstricke liegen.

AM Anna Meinhardt Sozialjuristin 11. Mai 2026 ⏱ 7 Min Lesezeit

Der Tag, an dem die Eltern Pflege brauchen, kommt meistens schleichend. Erst klappt der Einkauf nicht mehr alleine, dann das Anziehen, dann das Aufstehen aus dem Sessel. Irgendwann erklärt der Hausarzt: „Das wird nicht mehr besser.” Genau dann ist der Moment, einen Pflegegrad zu beantragen. Wer wartet, verschenkt Geld — Pflegegeld, Pflegesachleistungen und der Entlastungsbetrag werden frühestens ab dem Monat der Antragstellung gezahlt, nicht rückwirkend.

Warum ein Pflegegrad wichtig ist

Ein Pflegegrad öffnet die Tür zu fast allen Leistungen der Pflegeversicherung — von monatlichen Geldzahlungen über Pflegehilfsmittel bis zur Tagespflege oder einem Treppenlift-Zuschuss. Ohne Pflegegrad zahlt die Kasse nichts, selbst wenn die Pflegebedürftigkeit objektiv besteht.

Der Pflegegrad ist also der Schlüssel. Und er wird, anders als manche glauben, nicht automatisch vergeben. Es braucht einen formellen Antrag bei der zuständigen Pflegekasse — und die ist immer an die Krankenkasse der pflegebedürftigen Person angedockt.

Antragsdatum

Wer darf den Antrag stellen?

Den Antrag kann die pflegebedürftige Person selbst stellen — oder eine bevollmächtigte Person. In der Praxis übernehmen das meistens Angehörige, gestützt auf eine Vorsorgevollmacht. Wer keine Vollmacht hat, kann den Antrag trotzdem unterstützend einreichen; die Pflegekasse setzt sich dann direkt mit der pflegebedürftigen Person in Verbindung.

Wichtig: Auch bereits stationär versorgte Personen (Krankenhaus, Reha-Klinik, Kurzzeitpflege) können einen Pflegegrad beantragen. Die Begutachtung wird dann meist nach der Entlassung durchgeführt — manchmal aber auch direkt am Krankenbett, wenn absehbar ist, dass die Pflegebedürftigkeit dauerhaft bleibt.

So läuft der Antrag — Schritt für Schritt

Schritt 1: Pflegekasse anrufen

Der einfachste Weg ist ein Anruf bei der Krankenkasse der betroffenen Person. Die Pflegekasse ist organisatorisch ein Bestandteil der Krankenkasse — eine Wahl gibt es hier nicht, sie ist automatisch zugewiesen. Sagen Sie kurz, dass Sie einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung stellen möchten. Die Mitarbeiterin notiert sofort das Antragsdatum — und genau dieses Datum zählt später für den Leistungsbeginn.

In aller Regel schickt die Kasse anschließend ein Antragsformular per Post zu, das ausgefüllt zurückgesendet werden muss. Manche Kassen bieten den Antrag auch komplett digital über die Online-Geschäftsstelle oder per E-Mail an.

Schritt 2: Antragsformular ausfüllen

Das Formular ist kürzer, als viele befürchten — meist drei bis fünf Seiten. Abgefragt werden: Personendaten, die aktuelle Wohnsituation (häuslich oder im Heim), bestehende Erkrankungen, behandelnde Ärzte und — wichtig — wer aktuell schon pflegt. Wer hier private Pflege durch Angehörige angibt, signalisiert der Kasse: Es geht nicht um Erstkontakt, es geht um Bestandsdokumentation.

Tipp: Sammeln Sie schon beim Ausfüllen die folgenden Unterlagen für die spätere Begutachtung:

  • Aktuelle Arztberichte und Krankenhausentlassungsbriefe der letzten zwölf Monate
  • Medikamentenplan (am einfachsten von der Hausarztpraxis ausdrucken lassen)
  • Pflegetagebuch für mindestens eine Woche — was die Person nicht mehr selbstständig kann
  • Hilfsmittelverordnungen (Rollator, Rollstuhl, Toilettenstuhl)
  • Schwerbehindertenausweis, falls vorhanden

Schritt 3: Hausbesuch durch den Medizinischen Dienst

Innerhalb von einigen Wochen meldet sich der Medizinische Dienst (MD, früher MDK) und vereinbart einen Termin für den Begutachtungshausbesuch. Bei privat Versicherten kommt der Dienstleister Medicproof. Der Termin dauert in der Regel 45 bis 90 Minuten und findet bei der pflegebedürftigen Person zu Hause statt.

Die Gutachterin ist meistens eine Pflegefachkraft, manchmal eine Ärztin. Sie schaut sich in der Wohnung um, spricht mit der zu pflegenden Person und — sehr wichtig — mit den Angehörigen. Dabei werden sechs Lebensbereiche systematisch abgefragt:

  1. Mobilität (Aufstehen, Treppensteigen, Umsetzen)
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (örtliche Orientierung, Entscheidungen treffen)
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (nächtliche Unruhe, Aggression, Ängste)
  4. Selbstversorgung (Waschen, Anziehen, Essen)
  5. Bewältigung von Krankheits- und Therapieanforderungen (Medikamente einnehmen, Termine wahrnehmen)
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (Tagesablauf strukturieren, Kontakt zu Anderen)

Jedes Modul ergibt eine Punktzahl. Die Summe ergibt die Gesamtpunktzahl von 0 bis 100, die dann in einen Pflegegrad übersetzt wird.

Pflegegrad nach Gesamtpunktzahl
PunktePflegegradBedeutung
12,5 – 26,9Pflegegrad 1Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
27,0 – 46,9Pflegegrad 2Erhebliche Beeinträchtigung
47,0 – 69,9Pflegegrad 3Schwere Beeinträchtigung
70,0 – 89,9Pflegegrad 4Schwerste Beeinträchtigung
90,0 – 100,0Pflegegrad 5Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen
Punkte unter 12,5 — kein Pflegegrad. Eigenständigkeit ist überwiegend gegeben.

Schritt 4: Bescheid abwarten

Nach der Begutachtung erstellt der MD ein schriftliches Gutachten. Das geht an die Pflegekasse, die daraus den Bescheid macht. Der Bescheid kommt per Post — und enthält:

  • den festgestellten Pflegegrad (oder die Ablehnung mit Begründung)
  • das Datum, ab dem die Leistungen gezahlt werden
  • die monatliche Leistungshöhe (Pflegegeld bzw. Pflegesachleistungen)
  • die Rechtsbehelfsbelehrung — den Hinweis, dass Widerspruch innerhalb eines Monats möglich ist

Die gesetzliche Bearbeitungsfrist beträgt 25 Arbeitstage nach Antragseingang. Wird sie ohne triftigen Grund überschritten, muss die Pflegekasse nach § 18 Abs. 3b SGB XI eine Pauschale von 70 Euro pro angefangener Woche Verzug an die antragstellende Person zahlen — wenig bekannt, aber durchsetzbar.

Wenn der Pflegegrad zu niedrig ausfällt: Widerspruch

Statistisch wird etwa jeder fünfte Antrag zunächst zu niedrig oder ablehnend beschieden — vor allem bei Demenz-Erkrankungen, bei denen die kognitiven Module häufig unterschätzt werden. Der Widerspruch ist formlos, kostenfrei und binnen eines Monats ab Bescheidzugang einzulegen.

Sinnvoll ist es, sich für den Widerspruch Hilfe zu holen: Die kostenfreie Beratung der Pflegestützpunkte (gibt es in jedem Landkreis), der Sozialverbände (VdK, SoVD) oder der Verbraucherzentrale ist eingespielt auf solche Fälle. Manche Beratungsstellen schreiben den Widerspruch sogar mit der angeforderten Begründung.

Im Widerspruchsverfahren beauftragt die Pflegekasse meist eine Zweitbegutachtung, oft durch einen anderen Gutachter und manchmal mit erweitertem Punktekatalog. In rund 30 Prozent der Widerspruchsfälle wird der Pflegegrad anschließend höher festgesetzt.

Was tun, wenn sich der Zustand verschlechtert?

Pflegegrade sind nicht in Stein gemeißelt. Wer feststellt, dass die Pflegebedürftigkeit zunimmt, kann jederzeit einen Höherstufungsantrag stellen — formal genauso wie der Erstantrag. Auch hier kommt der MD wieder zur Begutachtung; das aktuelle Pflegetagebuch ist dabei das stärkste Argument.

Häufige Fragen

1 Wie lange dauert die Bearbeitung eines Pflegegrad-Antrags?
Maximal 25 Arbeitstage nach § 18 Abs. 3b SGB XI. Bei Verzug ohne triftigen Grund zahlt die Pflegekasse 70 Euro pro Woche an die antragstellende Person. In besonders schweren Fällen (Krankenhaus, Hospiz) gelten verkürzte Fristen von einer Woche.
2 Kann ich den Antrag auch online stellen?
Viele große Kassen bieten den Antrag online über ihre Geschäftsstelle oder als PDF zum Hochladen an. Ein kurzer Anruf vorab sichert in jedem Fall das Antragsdatum — das ist entscheidend für den Leistungsbeginn.
3 Was muss ich beim MD-Besuch dabeihaben?
Sammeln Sie Arztberichte der letzten zwölf Monate, einen aktuellen Medikamentenplan, vorhandene Hilfsmittelverordnungen und ein Pflegetagebuch über mindestens eine Woche. Wichtig: Geben Sie die Pflegesituation realistisch wieder — nicht beschönigen, nicht dramatisieren. Anwesende Angehörige dürfen ergänzen.
4 Was passiert, wenn ich vor dem Bescheid sterbe oder ins Heim ziehe?
Die Begutachtung wird auch nach dem Tod abgeschlossen — Erben erhalten dann eine etwaige Nachzahlung. Beim Heimzug wird der Pflegegrad weitergeführt und an die geänderte Versorgungsform angepasst (z. B. höhere Pflegesachleistungen statt Pflegegeld).
5 Gilt der Pflegegrad auch im Ausland?
Innerhalb der EU/EWR und der Schweiz wird der Pflegegrad in der Regel anerkannt; bei dauerhaftem Umzug ins Ausland muss die Pflegekasse informiert werden. Wer nur vorübergehend (z. B. Urlaub) ins Ausland reist, behält den Anspruch unverändert.

Quellen & Rechtsgrundlagen

  1. 1 § 14 SGB XI — Begriff der Pflegebedürftigkeit
  2. 2 § 15 SGB XI — Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit
  3. 3 § 18 SGB XI — Begutachtung der Pflegebedürftigkeit
  4. 4 § 18 Abs. 3b SGB XI — Fristen und Säumniszuschläge bei Begutachtungsverzug
  5. 5 Bundesministerium für Gesundheit — Begutachtungsinstrument und Module zur Pflegebedürftigkeit
  6. 6 Medizinischer Dienst Bund: Begutachtungs-Richtlinien (BRi) in der aktuellen Fassung
  7. 7 Pflegestützpunkte in Deutschland — Adressdatenbank des BMG
  8. 8 VdK Sozialberatung: Hilfe bei Widerspruch gegen Pflegegrad-Bescheide