Mehr Zuzahlungen für Medikamente, spürbar reduzierte Zuschüsse beim Zahnersatz und ein Zusatzbeitrag bei der Familienversicherung: Die neue Krankenkassen-Reform bringt für viele Versicherte ab 2026 erhebliche finanzielle Veränderungen.
Zuzahlungen steigen deutlich – das sind die neuen Beträge
Die Zuzahlungen für verschreibungspflichtige Medikamente, Hilfsmittel und viele weitere Kassenleistungen werden um 50 Prozent angehoben. Bisher lagen die Zuzahlungen zwischen 5 und 10 Euro je Packung oder Maßnahme. Künftig werden es 7,50 bis 15 Euro sein.
Auch bei anderen Leistungen, für die bislang feste Zuzahlungsbeträge galten, greifen die neuen Regeln. Die Belastungsgrenzen bleiben zwar bestehen – doch wer bislang bereits regelmäßig Medikamente oder Hilfsmittel brauchte, wird die höheren Kosten unmittelbar spüren.
Weniger Zuschuss beim Zahnersatz und neue Beitragsgrenzen
Ein weiterer Einschnitt betrifft den Zahnersatz: Der Festzuschuss der Krankenkassen wird um 10 Prozent reduziert. Damit bewegen sich die Zuschüsse wieder auf dem Niveau wie vor 2020. Wer Zahnersatz benötigt, muss künftig einen größeren Teil der Kosten selbst tragen.
Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung steigt um 300 Euro monatlich. Für Versicherte mit entsprechendem Einkommen bedeutet das einen höheren Monatsbeitrag. Von dieser Änderung sind insbesondere diejenigen betroffen, deren Bruttoeinkommen oberhalb der bisherigen Grenze liegt.
Familienversicherung: Zusatzbeitrag für viele Ehepartner
Die beitragsfreie Familienversicherung bleibt im Kern bestehen, aber mit neuen Einschränkungen. Kinder, Eltern mit Kindern unter sieben Jahren, Eltern von Kindern mit Behinderung, pflegende Angehörige sowie Partner im Rentenalter oder mit voller Erwerbsminderung sind weiterhin beitragsfrei mitversichert.
Für alle anderen mitversicherten Ehepartner wird künftig ein zusätzlicher Beitrag fällig. Konkret sind 2,5 Prozent des Einkommens des erwerbstätigen Ehepartners als zusätzlicher Beitrag zu zahlen. Wer bisher als Ehepartner beitragsfrei in der Familienversicherung war und nicht zu den genannten Ausnahmen gehört, muss sich auf Mehrkosten im Monat einstellen.
Härtefallregelungen bleiben – aber die Belastung steigt
Zuzahlungsbefreiungen und Härtefallregelungen bleiben bestehen: Für chronisch kranke Menschen gilt weiterhin eine jährliche Belastungsgrenze von 1 Prozent des Haushaltsbruttoeinkommens, für alle anderen bei 2 Prozent. Auch beim Zahnersatz bleibt in Härtefällen ein 100-Prozent-Zuschuss der Kassen bestehen. Dennoch steigen die laufenden Zuzahlungen und der Eigenanteil für viele Versicherte – bis die jeweilige Belastungsgrenze erreicht ist.
Was jetzt auf Versicherte zukommt
Die neuen Regeln gelten ab 2026. Wer regelmäßig auf Medikamente, ärztliche Hilfsmittel oder Zahnersatz angewiesen ist, sollte mit höheren Zuzahlungen und weniger Zuschüssen rechnen. Auch bei der Familienversicherung werden viele Paare von den neuen Zusatzbeiträgen betroffen sein, sofern sie nicht unter die fortbestehenden Ausnahmen fallen.
Wem die Belastungen zu hoch werden oder wer unsicher ist, ob eine Befreiung möglich ist, kann sich weiterhin an die eigene Krankenkasse wenden und eine Befreiung prüfen lassen. Gerade chronisch Kranke und Haushalte mit geringem Einkommen sollten ihre jährlichen Ausgaben im Blick behalten und gegebenenfalls Beratung suchen.
Fazit: Höhere Kosten für Versicherte ab 2026
Mit der Krankenkassen-Reform kommen spürbare Mehrbelastungen auf gesetzlich Versicherte zu. Höhere Zuzahlungen, reduzierte Zuschüsse und neue Zusatzbeiträge treffen insbesondere diejenigen, die regelmäßig Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen oder bislang durch die Familienversicherung abgesichert waren. Die Härtefallregelungen bleiben ein wichtiger Schutz, aber der finanzielle Druck steigt für viele dennoch spürbar.