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Gutachterin macht Notizen am Tisch einer älteren Person
Krankheit & Pflege Foto: Unsplash

MD-Begutachtung 2026: Was beim Hausbesuch wirklich zählt

Sechs Module, 100 Punkte, eine Stunde am Küchentisch — über die MD-Begutachtung entscheidet sich, wieviel Pflegeleistung eine Person bekommt. Wir zeigen, wie sie abläuft und was Sie vorher wissen sollten.

AM Anna Meinhardt Sozialjuristin 11. Mai 2026 ⏱ 8 Min Lesezeit

Eine fremde Person kommt ins Wohnzimmer, stellt Fragen, beobachtet, macht Notizen — und entscheidet anschließend, wie hoch die monatliche Unterstützung der Pflegekasse ausfällt. Die MD-Begutachtung ist der Moment, an dem aus „ich pflege meine Mutter” ein offizieller Pflegegrad wird. Wer unvorbereitet hineingeht, lässt regelmäßig Punkte liegen — und damit Geld.

Wer kommt da eigentlich?

Bis 2021 hieß der Dienst noch MDK — Medizinischer Dienst der Krankenversicherung. Seit der Reform durch das MDK-Reformgesetz heißt er einfach Medizinischer Dienst (MD) und ist organisatorisch eigenständig. Aufgabe ist unverändert: im Auftrag der Pflegekassen prüfen, ob und in welchem Umfang eine Person pflegebedürftig ist.

Wer privat krankenversichert ist, wird nicht vom MD, sondern von Medicproof begutachtet — einem Tochterunternehmen des Verbandes der Privaten Krankenversicherung. Der Ablauf ist nahezu identisch, das Begutachtungsinstrument dasselbe.

In der Regel kommt eine Pflegefachkraft mit langjähriger Berufserfahrung, manchmal eine Ärztin oder ein Arzt. Den genauen Termin meldet die zu prüfende Person etwa zwei Wochen vorher per Post oder Telefon. Im Termin selbst ist die Gutachterin allein — sie kommt nicht zu zweit.

Die sechs Module — und warum nicht jedes gleich viel zählt

Das Pflegegutachten ist ein Punktesystem. In jedem der sechs Module werden Beobachtungen in Punkten ausgedrückt; aus den Modulen ergibt sich eine gewichtete Gesamtpunktzahl zwischen 0 und 100. Erst diese Gesamtpunktzahl bestimmt den Pflegegrad — die einzelnen Modulpunkte allein sind nicht aussagekräftig.

Das Besondere: Die Module sind unterschiedlich gewichtet. Modul 4 ist mit 40 Prozent das mit Abstand wichtigste. Außerdem werden Modul 2 (Kognition) und Modul 3 (Verhalten) nicht addiert, sondern das jeweils höhere Ergebnis zählt — eine Sonderregel, die viele übersehen.

Die sechs Module und ihre Gewichtung
ModulLebensbereichGewichtWas geprüft wird
1Mobilität10 %Aufstehen, Umsetzen, Treppensteigen, Halten der Sitzposition
2Kognition15 %*Örtliche/zeitliche Orientierung, Erinnern, Entscheiden
3Verhalten15 %*Nächtliche Unruhe, Aggression, Ängste, Wahnvorstellungen
4Selbstversorgung40 %Waschen, Anziehen, Toilettengang, Essen und Trinken
5Umgang mit Krankheit20 %Medikamente, Arzttermine, Verbandwechsel, Inhalation
6Alltagsleben15 %Tagesablauf strukturieren, Beschäftigung, soziale Kontakte
* Modul 2 und Modul 3 werden nicht addiert — nur das höhere Ergebnis fließt ein.

Modul 1: Mobilität (10 Prozent)

Hier geht es darum, ob die Person sich noch selbstständig im Raum bewegen kann. Geprüft wird das Umsetzen vom Stuhl ins Bett, das Halten einer sitzenden Position, das Treppensteigen über mindestens eine Etage, und ob ein Positionswechsel im Bett alleine gelingt. Wichtig: Es zählt das was geht, nicht das was schmerzt. Wer Treppensteigen rein theoretisch kann, sich aber nicht traut, gibt das so an.

Modul 2 & 3: Geistige Verfassung und Verhalten

In Modul 2 fragt die Gutachterin nach der zeitlichen und örtlichen Orientierung, nach Entscheidungsfähigkeit und Erinnern. Bei Demenz-Erkrankten ist dieses Modul oft das entscheidende — und gleichzeitig das, in dem die meisten Punkte liegen bleiben, weil Betroffene sich im Begutachtungsgespräch oft besser präsentieren als im Alltag.

Modul 3 ergänzt das um Verhaltensauffälligkeiten: nächtliche Unruhe, Aggressionen, Wahnvorstellungen, Wegläufer-Tendenz. Hier sind die Angaben der pflegenden Angehörigen oft wichtiger als das, was im Termin selbst sichtbar wird.

Modul 4: Selbstversorgung (40 Prozent — der dickste Brocken)

Modul 4 macht fast die Hälfte des gesamten Pflegegrad-Ergebnisses aus. Geprüft wird die Selbstständigkeit bei elf Einzelaktivitäten:

  • Vorderen Oberkörper waschen
  • Kopf-, Mund-, Zahnpflege
  • Kämmen, Rasieren
  • Unterkörper waschen
  • Duschen oder Baden
  • An- und Auskleiden Oberkörper
  • An- und Auskleiden Unterkörper
  • Mundgerechte Zubereitung der Nahrung
  • Essen
  • Trinken
  • Toilettenbenutzung, einschließlich Hygiene

Jeder Punkt wird auf einer Skala von 0 (selbstständig) bis 3 (vollständig unselbstständig) bewertet. Eine Person, die zwar duschen kann, aber dabei eine Aufsichtsperson braucht, ist „überwiegend unselbstständig” — das gibt zwei Punkte, nicht null.

Modul 5: Krankheits- und Therapieanforderungen (20 Prozent)

Hier geht es um den Umgang mit der eigenen Krankheit: Medikamente regelmäßig einnehmen, Verbandwechsel, Inhalation, Insulin spritzen, Blutdruck messen, Arzttermine wahrnehmen, mit dem Rollator zur Apotheke gehen. Wer all das nicht mehr alleine schafft, sammelt hier ordentlich Punkte — gerade bei chronischen Erkrankungen.

Modul 6: Alltag und soziale Kontakte (15 Prozent)

Den eigenen Tagesablauf gestalten, Beschäftigung finden, Kontakte pflegen — Modul 6 fragt nach der sozialen Teilhabe. Wer den ganzen Tag im Sessel sitzt und keinen Antrieb mehr findet, hat hier ein Defizit, das punktewirksam ist.

Was Sie für den Termin vorbereiten sollten

Die wichtigste Vorbereitung ist das Pflegetagebuch. Sieben Tage lang notieren — am besten in Tabellenform —, was wann passiert ist: morgens 30 Minuten beim Anziehen geholfen, mittags Medikamente gerichtet, nachmittags zur Toilette begleitet, nachts dreimal wegen Unruhe aufgestanden.

Daneben gehören in den Akten-Ordner:

  • Krankenhausentlassungsberichte der letzten 12 Monate
  • Aktueller Medikamentenplan der Hausarztpraxis
  • Arztbriefe zu chronischen Erkrankungen
  • Verordnungen für Hilfsmittel (Rollator, Rollstuhl, Toilettenstuhl)
  • Schwerbehindertenausweis, falls vorhanden
  • Vorsorgevollmacht der pflegenden Angehörigen
  • Pflegetagebuch über mindestens 7 Tage
Pflegetagebuch

Beim Termin: Drei typische Fehler — und wie Sie sie vermeiden

Fehler 1: Beschönigen. „Das geht schon”, „so schlimm ist es nicht” — viele ältere Menschen wollen sich vor einer Fremden nicht klein machen. Das ist menschlich, aber kostet Pflegegrad-Punkte. Wer sich besser darstellt als er ist, bekommt weniger Leistung.

Fehler 2: Angehörige schweigen. Pflegende Töchter, Söhne und Ehepartner dürfen — und sollen — beim Termin dabei sein. Sie sehen den Alltag, die Gutachterin sieht 60 Minuten. Wer schweigt, weil „die Mutter es ja selbst sagen kann”, verschenkt wichtige Eindrücke.

Fehler 3: Auf den letzten Termin warten. Eine MD-Begutachtung ist eine Momentaufnahme. Wer einen besonders guten oder schlechten Tag erwischt, bekommt das eingerechnet. Wenn der Termin offensichtlich nicht repräsentativ war, kann später ein Widerspruch begründet werden — aber besser ist es, im Termin selbst auf die Schwankungen hinzuweisen.

Was nach dem Termin passiert

Die Gutachterin erstellt ein schriftliches Gutachten, das in der Regel zehn bis fünfzehn Seiten umfasst. Es geht an die Pflegekasse, die daraus den Pflegegrad-Bescheid erstellt. Auf Wunsch erhält die antragstellende Person eine Kopie des Gutachtens — das sollte sie sich immer schicken lassen, denn dort stehen die exakten Modul-Punkte. Wer mit dem Bescheid nicht einverstanden ist, kann gezielt anhand des Gutachtens Widerspruch begründen.

Die gesetzliche Frist bis zur Zustellung des Bescheids beträgt 25 Arbeitstage ab Antragseingang (§ 18 Abs. 3b SGB XI). Wird sie ohne triftigen Grund überschritten, schuldet die Pflegekasse 70 Euro pro Woche Verzug an die antragstellende Person.

Häufige Fragen

1 Darf ich beim MD-Termin mein Pflegetagebuch zeigen?
Ja, ausdrücklich. Das Pflegetagebuch ist das wichtigste Hilfsmittel, um die häusliche Realität zu dokumentieren. Reichen Sie es aktiv ein — die Gutachterin nimmt es zur Akte. Sie können der Pflegekasse später auch eine Kopie nachreichen.
2 Was passiert, wenn der Tag besonders schlecht oder gut ist?
Weisen Sie die Gutachterin im Termin darauf hin — das fließt in die Bewertung ein. Stark schwankende Tagesform sollte im Pflegetagebuch dokumentiert sein. Sollte der Bescheid trotzdem nicht zur Realität passen, ist binnen eines Monats Widerspruch möglich.
3 Kann ich den MD-Termin verschieben?
Ja, einmal ohne Begründung. Rufen Sie einfach bei der angegebenen Telefonnummer an und bitten um einen neuen Termin. Wichtig: Das Antragsdatum bleibt davon unberührt — Leistungen werden ab dem ursprünglichen Antrag gezahlt, auch wenn die Begutachtung später stattfindet.
4 Bekomme ich das MD-Gutachten zugeschickt?
Nur auf ausdrückliche Anforderung. Im Antragsformular oder auf der Pflegekassen-Webseite gibt es die Option, das Gutachten anzufordern — das sollten Sie immer ankreuzen. Es ist die Grundlage für jeden späteren Widerspruch.
5 Was kostet die MD-Begutachtung?
Nichts. Die Begutachtung ist für die antragstellende Person kostenfrei und wird von der Pflegekasse beauftragt. Auch bei privat Versicherten übernimmt die Krankenversicherung die Kosten.
6 Was passiert, wenn ich beim Termin nicht zu Hause bin?
Die Pflegekasse wird einen neuen Termin vereinbaren. Die Bearbeitungsfrist verlängert sich entsprechend. Eine wiederholte unentschuldigte Abwesenheit kann dazu führen, dass der Antrag wegen mangelnder Mitwirkung abgelehnt wird.

Quellen & Rechtsgrundlagen

  1. 1 § 18 SGB XI — Begutachtung der Pflegebedürftigkeit
  2. 2 § 14 und § 15 SGB XI — Begriff der Pflegebedürftigkeit und Punktesystem
  3. 3 Medizinischer Dienst Bund — Begutachtungs-Richtlinien (BRi) in der aktuellen Fassung 2026
  4. 4 Bundesministerium für Gesundheit — Begutachtungsinstrument und Module zur Pflegebedürftigkeit
  5. 5 Verbraucherzentrale Bundesverband — Pflegetagebuch Vorlage zum Download
  6. 6 Medicproof — Begutachtung für Privatversicherte
  7. 7 Sozialverband VdK Deutschland — Beratung zur MD-Begutachtung