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Krankheit & Pflege Foto: Unsplash

Krankengeld 2026: Höhe, Dauer und was bei der Aussteuerung passiert

Sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber, danach springt die Krankenkasse ein — bis zur 78-Wochen-Grenze. So vermeiden Sie Lücken bei der AU-Bescheinigung und sichern Ihren Anspruch.

AM Anna Meinhardt Sozialjuristin 08. Mai 2026 Aktualisiert: 11. Mai 2026 ⏱ 8 Min Lesezeit

Wer länger als sechs Wochen krank ist, fällt aus der Lohnfortzahlung heraus — und in die Hände der Krankenkasse. Krankengeld ist dann das, was zwischen Erkrankung und Erwerbsminderungsrente steht: eine zeitlich begrenzte Brücke von bis zu 78 Wochen. Klingt nach viel. Reicht aber knapp, wenn die Krankheit länger zieht. Und wer einen Tag bei der AU-Bescheinigung verschläft, riskiert den ganzen Anspruch.

Die ersten sechs Wochen: Lohnfortzahlung

Wer als Arbeitnehmer krank wird, hat in den ersten sechs Wochen seiner Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf volle Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber — geregelt im Entgeltfortzahlungsgesetz (§ 3 EntgFG). Das Brutto- und Nettogehalt läuft unverändert weiter, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge werden wie sonst auch abgeführt.

Das gilt jedoch nur, wenn das Arbeitsverhältnis mindestens vier Wochen besteht. In den ersten vier Wochen einer neuen Beschäftigung gibt es noch keine Lohnfortzahlung — die Krankenkasse zahlt dann direkt Krankengeld.

Ab der siebten Woche: Krankengeld

Erst wenn die sechs Wochen Lohnfortzahlung ausgeschöpft sind, übernimmt die Krankenkasse. Der Wechsel geschieht automatisch — Arbeitnehmer müssen nichts beantragen, müssen aber die AU-Bescheinigung lückenlos weiterführen und der Kasse vorlegen.

Krankengeld

Wie hoch ist das Krankengeld konkret?

Das Krankengeld beträgt nach § 47 SGB V grundsätzlich 70 % des Bruttoarbeitsentgelts, höchstens aber 90 % des Nettoarbeitsentgelts. Zusätzlich gibt es eine absolute Obergrenze: Das Bruttoeinkommen, das herangezogen wird, ist auf die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung gedeckelt — 2026 sind das 5.512,50 € pro Monat (66.150 € im Jahr).

Daraus ergibt sich der absolute Höchstsatz von 128,63 € pro Kalendertag — auch wer 8.000 € brutto verdient, bekommt nicht mehr.

Krankengeld-Höhe 2026 — Beispielrechnungen
Brutto pro MonatNetto pro Monat (Steuerklasse III)Krankengeld pro TagKrankengeld pro Monat (30 Tage)
2.500 €~1.760 €58,33 €1.749,90 €
3.500 €~2.450 €81,67 €2.450,10 €
4.500 €~3.100 €93,00 €2.790,00 €
5.512,50 € (BBG)~3.620 €128,63 €3.858,90 €
8.000 €~4.800 €128,63 € (gedeckelt)3.858,90 € (gedeckelt)
Vereinfachte Rechnung ohne Sozialabgaben-Detail. Tatsächliche Auszahlung ist um die Beiträge zur Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung gemindert (rund 12 %).

Wichtig: Vom Krankengeld werden Sozialversicherungsbeiträge abgezogen — anteilig für Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Die Krankenversicherung selbst ist im Krankengeldbezug beitragsfrei. Steuerpflichtig ist Krankengeld nicht, aber es unterliegt dem Progressionsvorbehalt — heißt: Es wird in der Steuererklärung berücksichtigt und kann den Steuersatz auf das übrige Jahreseinkommen erhöhen.

Wie lange wird Krankengeld gezahlt?

Der gesetzliche Höchstanspruch beträgt 78 Wochen innerhalb von drei Jahren — gerechnet wegen derselben Erkrankung (§ 48 SGB V). Da die ersten sechs Wochen die Lohnfortzahlung übernimmt, bleibt eine effektive Krankengeld-Bezugsdauer von maximal 72 Wochen durch die Krankenkasse.

Tritt während des Krankengeldbezugs eine andere, nicht zusammenhängende Erkrankung hinzu, beginnt für diese ein neuer Anspruchszeitraum — die Krankenkasse prüft das im Einzelfall. In der Praxis ist dieser „Ketten-Krankenbezug” allerdings selten, weil das Sozialgericht streng prüft, ob es sich tatsächlich um eine separate Erkrankung handelt.

Die elektronische AU-Bescheinigung (eAU)

Seit 2023 läuft die Krankschreibung vollständig elektronisch: Die Arztpraxis übermittelt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung direkt an die Krankenkasse, von dort wird der Arbeitgeber automatisch über das Daten-Portal informiert. Arbeitnehmer müssen den gelben Schein nicht mehr selbst weiterleiten.

Eine Papier-Ausfertigung erhält die erkrankte Person zwar noch zur eigenen Übersicht — sie hat aber keine rechtliche Funktion mehr. Das entlastet, birgt aber neue Risiken: Wer keine Bestätigung mehr in der Hand hat, sollte sich im Zweifel telefonisch bei der Krankenkasse vergewissern, dass die Bescheinigung angekommen ist.

Was passiert, wenn die 78 Wochen abgelaufen sind? Die Aussteuerung

Nach Ablauf der 78 Wochen endet der Krankengeldanspruch — die Kasse spricht von Aussteuerung. Ab diesem Tag erhält die erkrankte Person kein Krankengeld mehr, auch wenn die Arbeitsunfähigkeit fortbesteht. Drei Wege führen aus dieser Situation:

Weg 1: Arbeitslosengeld nach Nahtlosigkeitsregel

Wer nach der Aussteuerung weiter arbeitsunfähig ist, kann Arbeitslosengeld I beantragen — sogar dann, wenn er objektiv noch nicht zur Verfügung steht. Das ist die Nahtlosigkeitsregelung nach § 145 SGB III. Die Bundesagentur für Arbeit zahlt das ALG, bis entweder die Wiederaufnahme der Arbeit möglich ist oder eine Erwerbsminderungsrente bewilligt wird. Wichtig: Den Antrag persönlich am letzten Krankengeld-Tag bei der Arbeitsagentur stellen — kein einziger Tag dazwischen.

Weg 2: Erwerbsminderungsrente

Wenn die Erkrankung dauerhaft die Erwerbsfähigkeit auf unter sechs Stunden täglich beschränkt, kommt eine Erwerbsminderungsrente der Deutschen Rentenversicherung in Frage. Den Antrag stellt man bei der DRV; die Bearbeitung dauert oft mehrere Monate. Während der Wartezeit greift in der Regel die Nahtlosigkeitsregel über das Arbeitsamt.

Weg 3: Reha-Maßnahme

Manche Erkrankungen sind mit einer Reha noch heilbar oder zumindest besserbar. Krankenkasse, Rentenversicherung oder Berufsgenossenschaft können einer Reha-Maßnahme zustimmen — oft mit Übergangsgeld während des Aufenthalts.

Hinzuverdienst während des Krankengeldbezugs

Der Krankengeldbezug setzt voraus, dass die Person arbeitsunfähig ist. Wer parallel arbeitet, gefährdet den Anspruch. Erlaubt sind nur enge Ausnahmen:

  • Minijob bis zur Geringfügigkeitsgrenze (2026: 556 € pro Monat) — meist unproblematisch, sofern die Tätigkeit nicht der Genesung im Wege steht
  • Stundenweise Beschäftigung im selben Job mit ärztlicher Zustimmung im Rahmen einer stufenweisen Wiedereingliederung (Hamburger Modell) — hier zahlt die Kasse das Krankengeld voll weiter
  • Selbstständigkeit wird streng geprüft — wer als Selbstständiger weiter Rechnungen schreibt, riskiert die Aussteuerung

Häufige Fragen

1 Was muss ich tun, wenn die Krankschreibung ausläuft?
Spätestens am ersten Werktag nach Ablauf der bisherigen AU einen neuen Folgekrankenschein vom Arzt holen. Die Praxis übermittelt elektronisch an die Krankenkasse. Bei Lücken — und sei es nur ein Tag — kann der Krankengeldanspruch enden. Termine möglichst zwei Tage vor Ablauf vereinbaren.
2 Ist Krankengeld steuerpflichtig?
Nein, Krankengeld selbst ist steuerfrei nach § 3 Nr. 1a EStG. Aber: Es unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Heißt: Es wird in der Steuererklärung berücksichtigt und kann den persönlichen Steuersatz auf das übrige Jahreseinkommen erhöhen. Eine Steuererklärung ist im Krankengeldjahr verpflichtend.
3 Was passiert mit meinem Urlaubsanspruch während Krankheit?
Der gesetzliche Mindesturlaub von 20 Tagen (bei 5-Tage-Woche) bleibt erhalten und verfällt nicht, solange die Krankheit andauert — gemäß BAG-Rechtsprechung erst 15 Monate nach Ablauf des jeweiligen Urlaubsjahres. Tariflicher oder vertraglich vereinbarter Zusatzurlaub kann je nach Vereinbarung verfallen.
4 Kann ich während des Krankengeldbezugs gekündigt werden?
Ja, eine Kündigung wegen Krankheit ist nach deutschem Arbeitsrecht möglich, aber an strenge Voraussetzungen gebunden (negative Gesundheitsprognose, erhebliche betriebliche Belastung, fehlende Eingliederungsmöglichkeit). Während der Lohnfortzahlung gibt es keinen besonderen Kündigungsschutz, sehr wohl aber den allgemeinen nach Kündigungsschutzgesetz. Bei Kündigung im Krankengeldbezug: anwaltliche Beratung dringend empfohlen, Frist für Kündigungsschutzklage drei Wochen.
5 Was bedeutet stufenweise Wiedereingliederung?
Die stufenweise Wiedereingliederung (Hamburger Modell) ermöglicht eine schrittweise Rückkehr in den Job — etwa erst zwei Stunden, dann vier, dann sechs pro Tag. Während dieser Zeit zahlt die Krankenkasse das volle Krankengeld weiter, der Arbeitgeber zahlt kein Gehalt. Die Wiedereingliederung wird vom Arzt verordnet, vom Arbeitgeber gewährt und von der Krankenkasse begleitet.
6 Werde ich bei einem Arztwechsel weiter krankgeschrieben?
Ein Arztwechsel ist erlaubt — die Krankschreibung muss aber lückenlos sein. Wenn ein neuer Arzt die AU nicht sofort verlängert, weil er eine eigene Begutachtung wünscht, ist Vorsicht geboten. Lassen Sie sich vom bisherigen Arzt mindestens für ein paar Tage über den Wechsel hinaus krankschreiben, damit kein Tag verloren geht.

Quellen & Rechtsgrundlagen

  1. 1 § 44 SGB V — Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit
  2. 2 § 47 SGB V — Höhe und Berechnung des Krankengeldes
  3. 3 § 48 SGB V — Höchstanspruchsdauer 78 Wochen
  4. 4 § 49 SGB V — Ruhen des Krankengeldanspruchs
  5. 5 § 3 EntgFG — Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
  6. 6 § 145 SGB III — Nahtlosigkeitsregelung bei Arbeitslosengeld
  7. 7 GKV-Spitzenverband — Beitragsbemessungsgrenze 2026
  8. 8 Bundesarbeitsministerium — Stufenweise Wiedereingliederung (Hamburger Modell)
  9. 9 BAG, Urteil vom 7. August 2012 — 9 AZR 353/10 (Verfall von Urlaubsansprüchen bei Langzeitkrankheit)