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Familie & Kinder Foto: Unsplash

Elterngeld Basis 2026: Höhe, Dauer und wie Sie es richtig beantragen

Mindestens 300, höchstens 1.800 Euro im Monat — und doch verschenken Familien jedes Jahr Tausende. Was Sie 2026 zum Basiselterngeld wissen müssen.

AM Anna Meinhardt Sozialjuristin 08. Mai 2026 Aktualisiert: 11. Mai 2026 ⏱ 8 Min Lesezeit

Elterngeld klingt einfach. Ist es nicht. Wer 2026 zum ersten Mal Vater oder Mutter wird, stolpert über Bezugszeiträume, Partnermonate, Bemessungszeiträume und eine Einkommensgrenze, die seit April 2024 deutlich enger geworden ist. Und über eine traurige Wahrheit: Die meisten Familien beantragen weniger Elterngeld, als ihnen zusteht — weil sie schlicht nicht wissen, welche Variante sich für ihre Lebenssituation rechnet.

So viel Elterngeld gibt es 2026

Das Basis-Elterngeld ersetzt 65 Prozent des Nettoeinkommens, das Sie in den 12 Kalendermonaten vor dem Geburtsmonat erzielt haben. Wer wenig verdient hat, bekommt einen höheren Ersatzsatz: Bei einem Nettoeinkommen unter 1.240 Euro steigt der Satz schrittweise auf bis zu 100 Prozent — das schützt Geringverdiener. Wer gar nicht erwerbstätig war, erhält den Mindestbetrag.

Spanne Basis-Elterngeld

Wichtig: Das Elterngeld wird aus dem Netto des sogenannten Bemessungszeitraums berechnet, nicht aus dem Brutto. Bei Selbstständigen ist es das Gewinn-Jahr vor der Geburt nach Steuerbescheid — bei Angestellten zählen die 12 Monate vor dem Mutterschutz. Lohnersatzleistungen wie Krankengeld oder Arbeitslosengeld zählen nicht mit; Sie können solche Monate aber per Antrag aus dem Bemessungszeitraum streichen.

Einkommensgrenze: Die unsichtbare Schwelle bei 200.000 Euro

Seit dem 1. April 2024 gilt eine harte Obergrenze. Liegt das zu versteuernde Einkommen eines Paares über 200.000 Euro im Jahr vor der Geburt, gibt es null Euro Elterngeld. Bei Alleinerziehenden liegt die Grenze bei 150.000 Euro. Das ist eine echte Kante: Wer mit 200.001 Euro knapp drüber landet, verliert den kompletten Anspruch.

Die Grenze wird über das zu versteuernde Einkommen nach § 2 Absatz 5 Einkommensteuergesetz ermittelt. Maßgeblich ist das Kalenderjahr vor der Geburt, bei Selbstständigen das letzte abgeschlossene Veranlagungsjahr.

Basis-Elterngeld vs. ElterngeldPlus vs. Partnerschaftsbonus

Drei Varianten, die sich kombinieren lassen — und das ist der Knackpunkt. Die meisten Familien fahren mit einer Mischung am besten.

Die drei Elterngeld-Varianten im Vergleich
VarianteHöhe pro MonatBezugsdauerGeeignet für
Basis-Elterngeld65% des Netto (300-1.800 EUR)12 Monate + 2 PartnermonateEltern, die zuhause bleiben
ElterngeldPlushalber Basis-Betrag (150-900 EUR)doppelte Dauer: 24 + 4 MonateTeilzeit-Wiedereinstieg
Partnerschaftsbonus4 Monate ElterngeldPlus extrawenn beide 24-32 Std. arbeitenEltern, die sich Teilzeit teilen
Stand 2026 nach BEEG. ElterngeldPlus-Monate sind 1 Basismonat = 2 Plus-Monate.

Beim Basis-Elterngeld bekommt ein Elternteil maximal 12 Monate, der andere zusätzlich 2 sogenannte Partnermonate — sie sind nur abrufbar, wenn auch der zweite Elternteil aus dem Job aussteigt oder reduziert. Alleinerziehende bekommen alle 14 Monate selbst.

ElterngeldPlus ist die clevere Wahl, wenn Sie früh in Teilzeit zurück wollen. Aus jedem Basismonat werden zwei Plus-Monate mit halbiertem Betrag — Sie verlieren also kein Geld, sondern strecken es. Wer in dieser Zeit in Teilzeit arbeitet, erhält trotzdem den vollen halben Satz, solange das Nettoeinkommen unter dem Vorgeburts-Netto liegt.

Der Partnerschaftsbonus ist die unterschätzte Goldmünze: Wenn beide Elternteile in vier aufeinanderfolgenden Monaten zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten, bekommen beide vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate. Das sind in einer Familie mit zwei Verdienern oft mehrere tausend Euro extra.

Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag

Wer bereits ein älteres Kind unter 3 Jahren oder zwei ältere Kinder unter 6 Jahren im Haushalt hat, bekommt einen Geschwisterbonus von 10 Prozent — mindestens aber 75 Euro pro Monat. Bei Zwillingen, Drillingen oder Mehrlingen gibt es einen Mehrlingszuschlag von 300 Euro pro weiterem Kind.

So beantragen Sie Elterngeld richtig

Den Antrag stellen Sie bei der zuständigen Elterngeldstelle Ihres Bundeslandes — Jugendamt, Versorgungsamt oder L-Bank in Baden-Württemberg, je nach Region. In den meisten Ländern geht der Antrag inzwischen vollständig online über das Portal ElterngeldDigital des Bundesfamilienministeriums.

Was Sie brauchen:

  • Geburtsurkunde des Kindes (Original)
  • Einkommensnachweise der letzten 12 Monate (Gehaltsabrechnungen oder Steuerbescheid bei Selbstständigen)
  • Bescheinigung der Krankenkasse über Mutterschaftsgeld
  • Erklärung des Arbeitgebers zu Elternzeit und Teilzeit
  • Bei Verheirateten: Steuer-ID beider Elternteile

Die Bearbeitungsdauer liegt je nach Bundesland zwischen 4 und 12 Wochen. In dieser Zeit hilft das Mutterschaftsgeld die Lücke zu überbrücken. Bei finanziellen Engpässen springt das Jobcenter mit dem Bürgergeld ein — Elterngeld wird beim Bürgergeld allerdings als Einkommen angerechnet, mit Ausnahme eines Freibetrags von 300 Euro für Eltern, die vor der Geburt erwerbstätig waren.

Wo Sie sich beraten lassen können

  • Caritas, Diakonie und AWO bieten in fast jeder Stadt kostenlose Schwangerschaftsberatung mit Elterngeld-Berechnung.
  • Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat in vielen Großstädten spezielle Elterngeldberater.
  • Verbraucherzentralen prüfen Ihren Antrag und rechnen Varianten durch (meist 30 bis 60 Euro pro Beratung).
  • Die Elterngeldrechner des Bundesfamilienministeriums (BMFSFJ) und der Krankenkassen sind kostenlos und liefern eine erste Orientierung.

Häufige Fehler beim Antrag

Drei Klassiker, die teuer werden:

  1. Falscher Bemessungszeitraum — wer Krankengeld oder Mutterschaftsgeld im Bezugsjahr hatte, sollte diese Monate aus dem Bemessungszeitraum streichen lassen.
  2. Steuerklassenwechsel vergessen — die günstigere Steuerklasse III/V kann beim besser verdienenden Elternteil das Netto und damit das Elterngeld deutlich erhöhen, wenn der Wechsel rechtzeitig vor dem siebten Monat vor Geburt erfolgt.
  3. Zu starre Bezugsmonate — die Aufteilung kann monatsweise frei gewählt werden. Wer den Antrag flexibel formuliert, behält sich Optionen offen.

Häufige Fragen

1 Bekomme ich Elterngeld, wenn ich vor der Geburt gar nicht gearbeitet habe?
Ja. Der Mindestbetrag von 300 Euro pro Monat wird auch ohne Erwerbseinkommen vor der Geburt gezahlt. Studierende, arbeitslos Gemeldete und nicht erwerbstätige Eltern haben denselben Anspruch wie Beschäftigte.
2 Was passiert, wenn ich während des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeite?
Beim Basis-Elterngeld dürfen Sie bis zu 32 Wochenstunden arbeiten. Das Einkommen aus der Teilzeit wird auf Ihr Vorgeburtsnetto angerechnet — die Differenz wird zu 65 Prozent ersetzt. Bei ElterngeldPlus rechnet sich Teilzeit deutlich besser.
3 Wird Elterngeld auf das Bürgergeld angerechnet?
Ja, mit zwei wichtigen Ausnahmen: Eltern, die vor der Geburt erwerbstätig waren, haben einen Freibetrag von 300 Euro Elterngeld pro Monat. Wer das Mindestelterngeld bezieht und vorher nicht gearbeitet hat, muss das Elterngeld dagegen voll auf das Bürgergeld anrechnen lassen.
4 Kann ich Elterngeld auch noch nach dem ersten Geburtstag bekommen?
Beim Basis-Elterngeld nur in den ersten 14 Lebensmonaten. ElterngeldPlus läuft maximal bis zum 32. Lebensmonat. Der Partnerschaftsbonus muss innerhalb von vier zusammenhängenden Monaten in dieser Zeit liegen.
5 Was ändert sich 2026 gegenüber 2025?
Strukturell nichts. Die Einkommensgrenze von 200.000 Euro (Paare) bzw. 150.000 Euro (Alleinerziehende) gilt seit 1. April 2024 unverändert weiter, die Beträge zwischen 300 und 1.800 Euro sind seit Einführung des Elterngelds 2007 nicht angehoben worden.

Quellen & Rechtsgrundlagen

  1. 1 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) — Anspruch, Höhe und Dauer
  2. 2 § 2 BEEG — Höhe des Elterngeldes
  3. 3 § 4 BEEG — Bezugszeitraum und Partnermonate
  4. 4 BMFSFJ — Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit
  5. 5 ElterngeldDigital — Online-Antrag des Bundes