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Schulhefte und Stifte
Familie & Kinder Foto: Unsplash

Bildung und Teilhabe (BuT) 2026: Sechs Leistungen, die Kinder retten

Schulbedarf, Klassenfahrt, Mittagessen, Nachhilfe, Vereinsbeitrag, Schülerticket — sechs konkrete Leistungen, die Familien in Bürgergeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag zustehen.

AM Anna Meinhardt Sozialjuristin 08. Mai 2026 Aktualisiert: 11. Mai 2026 ⏱ 8 Min Lesezeit

Eine Klassenfahrt für 320 Euro, neue Schulhefte für 60 Euro, der Vereinsbeitrag im Fußballverein — was für Familien mit normalem Einkommen Routine ist, wird in Bürgergeld-Haushalten schnell zur unbezahlbaren Hürde. Genau hier setzt das Paket Bildung und Teilhabe an. Sechs konkrete Leistungen, gesetzlich geregelt in § 28 SGB II, die zusammen jedem Kind aus einer leistungsberechtigten Familie pro Jahr bis zu 1.000 Euro sichern können. Trotzdem nehmen viele Eltern den Anspruch nicht wahr — aus Unkenntnis oder weil sie an Anträgen scheitern.

Wer Anspruch auf BuT hat

Bildung und Teilhabe gibt es für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unter 25, deren Familie eine der folgenden Leistungen bezieht:

  • Bürgergeld (SGB II)
  • Sozialhilfe (SGB XII)
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag (KiZ)
  • Asylbewerberleistungen

Der Knackpunkt: Wer Wohngeld oder Kinderzuschlag bekommt, muss BuT meist gesondert beantragen — anders als beim Bürgergeld, wo manche Leistungen direkt mitlaufen. Diese Familien verlieren am häufigsten Geld, weil sie nicht wissen, dass ihnen BuT überhaupt zusteht.

Mögliche Förderung pro Kind und Jahr

Die sechs BuT-Leistungen im Detail

1. Persönlicher Schulbedarf — 195 Euro pro Jahr

Hefte, Stifte, Schultasche, Sportzeug: Der persönliche Schulbedarf wird in zwei Raten ausgezahlt — 130 Euro zum 1. August für den Schuljahresstart und 65 Euro zum 1. Februar zum Halbjahresbeginn. Bei Bürgergeld-Bezug läuft das automatisch über das Jobcenter; bei Wohngeld oder Kinderzuschlag müssen Sie einen Antrag stellen.

2. Mittagessen in Schule und Kita

Wenn die Schule oder Kita ein gemeinsames Mittagessen anbietet, übernimmt die Kommune die Kosten vollständig. Den Eigenanteil von einem Euro pro Mahlzeit gibt es seit 2019 nicht mehr. Wichtig: Die Schule oder Kita rechnet direkt mit dem Amt ab — Eltern müssen das BuT-Antragsformular einreichen und der Schule/Kita die Nummer des Bescheids mitteilen.

3. Lernförderung (Nachhilfe)

Wenn ein Lehrer schriftlich bestätigt, dass Ihr Kind die wesentlichen Lernziele nicht erreicht, übernimmt die Kommune die Kosten für Nachhilfe — auch über einen privaten Nachhilfelehrer oder ein Institut wie den Studienkreis oder die Schülerhilfe. Die Höhe ist nicht gedeckelt, muss aber angemessen sein (in der Regel 15 bis 30 Euro pro Schulstunde).

4. Vereinsbeitrag und Kulturteilhabe — 15 Euro pro Monat

Sport, Musik, Theater, Pfadfinder, Ferienfreizeit: Pro Kind übernimmt die Kommune bis zu 15 Euro pro Monat = 180 Euro pro Jahr für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Das Geld wird in der Regel direkt an den Verein oder die Musikschule überwiesen. Auch Sammelmonate sind möglich: Wer ein halbjähriges Mitgliederticket der Volkshochschule für 90 Euro kauft, kann sechs Monatsbeträge auf einmal abrufen.

5. Klassenfahrten und Schulausflüge

Ein- und mehrtägige Klassenfahrten, Wandertage, Schulausflüge — alle anfallenden Kosten werden vom Amt übernommen, auch wenn der Betrag im Einzelfall über 500 Euro liegt. Wichtig: Beantragen Sie die Übernahme vor der Buchung. Wer die Klassenfahrt vorab selbst bezahlt, bleibt manchmal auf den Kosten sitzen, weil die Behörde nachträgliche Erstattungen ablehnen kann.

6. Schülerbeförderung

Wenn Ihr Kind eine weiterführende Schule besucht, die nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichbar ist, übernimmt die Kommune die Kosten für das Schülerticket des ÖPNV — meist abzüglich eines Eigenanteils von 5 Euro pro Monat. In manchen Bundesländern (z. B. Berlin, Hessen) ist das Schülerticket inzwischen ohnehin kostenlos; dort fällt diese BuT-Leistung weg.

BuT-Leistungen im Überblick
LeistungHöheAuszahlung an
Schulbedarf195 EUR jährlich (130 + 65)Eltern direkt
Mittagessen Schule/Kitavoll übernommenSchule oder Caterer
Lernförderungtatsächliche KostenNachhilfelehrer oder Institut
Vereinsbeitrag/Kultur15 EUR / MonatVerein, Musikschule, Volkshochschule
Klassenfahrttatsächliche KostenSchule
Schülertickettatsächliche KostenVerkehrsverbund
Stand 2026 nach § 28 SGB II. Beträge fest, sonstige Leistungen in tatsächlicher Höhe.

Wie Sie BuT beantragen

Den Antrag stellen Sie je nach Wohnort beim Jobcenter (bei Bürgergeld), beim Sozialamt (bei SGB XII), bei der Familienkasse (bei Kinderzuschlag und Wohngeld) oder direkt beim Schulträger Ihrer Kommune. In vielen Städten gibt es spezielle Bildungspaket-Stellen mit eigenen Anträgen oder Bildungs-Cards (z. B. die berlinpass-BuT-Karte).

Erforderliche Unterlagen:

  • Antragsformular der Kommune (online verfügbar)
  • Nachweis der Hauptleistung (Bürgergeldbescheid, Wohngeldbescheid, Kinderzuschlag-Bescheid)
  • Bei Lernförderung: Lehrer-Vermerk
  • Bei Vereinsbeitrag: Mitgliedsbestätigung des Vereins
  • Bei Klassenfahrt: Schulbescheinigung mit Kostenaufstellung
  • Bei Schülerticket: Schulbescheinigung mit Entfernungsangabe

Wo Sie sich beraten lassen können

  • Caritas, Diakonie, AWO und Paritätischer Wohlfahrtsverband bieten in allen Großstädten kostenlose Sozialberatungen mit BuT-Schwerpunkt.
  • Schulsozialarbeiter an Schulen kennen die Anträge ihres Bundeslandes und helfen oft direkt vor Ort.
  • Verbraucherzentralen prüfen Ablehnungsbescheide und unterstützen beim Widerspruch (Widerspruchsfrist: ein Monat).
  • Bündnis Kinderarmut und Der Paritätische veröffentlichen jährlich Leitfäden mit den BuT-Sätzen jedes Bundeslandes.

Was bei Ablehnung tun

Lehnt das Amt einen BuT-Antrag ab, haben Sie einen Monat Zeit für den Widerspruch. Die meisten Ablehnungen scheitern an formalen Gründen — fehlender Lehrer-Vermerk, unklarer Kostennachweis, falsches Formblatt. Ein gut formulierter Widerspruch mit konkreten Verweisen auf § 28 SGB II und der jeweiligen Verwaltungsvorschrift Ihres Bundeslandes räumt viele Hürden ab.

Häufige Fragen

1 Gilt BuT auch für Kita-Kinder?
Ja — Mittagessen in der Kita, Ausflüge und Vereinsbeitrag (15 Euro pro Monat) gelten auch für Kinder unter 6. Schulbedarf und Lernförderung sind dagegen Schulkindern vorbehalten.
2 Bekomme ich BuT auch bei Wohngeld?
Ja, Wohngeldhaushalte haben den vollen BuT-Anspruch. Der Antrag muss aber separat gestellt werden, weil das Wohngeldamt nicht automatisch ans Sozialamt meldet. Viele Familien verlieren dadurch Geld.
3 Was, wenn der Verein keinen Antrag mitmacht?
Manche kleinere Vereine kennen die BuT-Abrechnung nicht. Dann genügt eine formlose Bescheinigung über die Mitgliedschaft und Beitragshöhe; die Kommune zahlt die 15 Euro direkt an die Eltern, die das Geld an den Verein weiterleiten.
4 Wird Lernförderung auch bei guten Noten gezahlt?
Nein — Voraussetzung ist, dass das Lernziel (Versetzung, Schulabschluss) nachweislich gefährdet ist. Bei stabilen Dreien und Vieren genehmigen die Behörden Förderung selten.
5 Bis zu welchem Alter gilt BuT?
Vereinsbeitrag und Kulturteilhabe bis 18 Jahre; alle anderen Leistungen bis zum Ende der Schulausbildung — also auch für Schüler einer Berufsschule, die bereits über 18 sind, solange sie eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen.

Quellen & Rechtsgrundlagen

  1. 1 § 28 SGB II — Bedarfe für Bildung und Teilhabe
  2. 2 § 29 SGB II — Erbringung der Leistungen
  3. 3 § 34 SGB XII — Bildung und Teilhabe in der Sozialhilfe
  4. 4 BMAS — Bildungspaket für Kinder und Jugendliche
  5. 5 Paritätischer Wohlfahrtsverband — BuT-Leitfaden