Eine Klassenfahrt für 320 Euro, neue Schulhefte für 60 Euro, der Vereinsbeitrag im Fußballverein — was für Familien mit normalem Einkommen Routine ist, wird in Bürgergeld-Haushalten schnell zur unbezahlbaren Hürde. Genau hier setzt das Paket Bildung und Teilhabe an. Sechs konkrete Leistungen, gesetzlich geregelt in § 28 SGB II, die zusammen jedem Kind aus einer leistungsberechtigten Familie pro Jahr bis zu 1.000 Euro sichern können. Trotzdem nehmen viele Eltern den Anspruch nicht wahr — aus Unkenntnis oder weil sie an Anträgen scheitern.
Wer Anspruch auf BuT hat
Bildung und Teilhabe gibt es für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unter 25, deren Familie eine der folgenden Leistungen bezieht:
- Bürgergeld (SGB II)
- Sozialhilfe (SGB XII)
- Wohngeld
- Kinderzuschlag (KiZ)
- Asylbewerberleistungen
Der Knackpunkt: Wer Wohngeld oder Kinderzuschlag bekommt, muss BuT meist gesondert beantragen — anders als beim Bürgergeld, wo manche Leistungen direkt mitlaufen. Diese Familien verlieren am häufigsten Geld, weil sie nicht wissen, dass ihnen BuT überhaupt zusteht.
Mögliche Förderung pro Kind und JahrDie sechs BuT-Leistungen im Detail
1. Persönlicher Schulbedarf — 195 Euro pro Jahr
Hefte, Stifte, Schultasche, Sportzeug: Der persönliche Schulbedarf wird in zwei Raten ausgezahlt — 130 Euro zum 1. August für den Schuljahresstart und 65 Euro zum 1. Februar zum Halbjahresbeginn. Bei Bürgergeld-Bezug läuft das automatisch über das Jobcenter; bei Wohngeld oder Kinderzuschlag müssen Sie einen Antrag stellen.
2. Mittagessen in Schule und Kita
Wenn die Schule oder Kita ein gemeinsames Mittagessen anbietet, übernimmt die Kommune die Kosten vollständig. Den Eigenanteil von einem Euro pro Mahlzeit gibt es seit 2019 nicht mehr. Wichtig: Die Schule oder Kita rechnet direkt mit dem Amt ab — Eltern müssen das BuT-Antragsformular einreichen und der Schule/Kita die Nummer des Bescheids mitteilen.
3. Lernförderung (Nachhilfe)
Wenn ein Lehrer schriftlich bestätigt, dass Ihr Kind die wesentlichen Lernziele nicht erreicht, übernimmt die Kommune die Kosten für Nachhilfe — auch über einen privaten Nachhilfelehrer oder ein Institut wie den Studienkreis oder die Schülerhilfe. Die Höhe ist nicht gedeckelt, muss aber angemessen sein (in der Regel 15 bis 30 Euro pro Schulstunde).
4. Vereinsbeitrag und Kulturteilhabe — 15 Euro pro Monat
Sport, Musik, Theater, Pfadfinder, Ferienfreizeit: Pro Kind übernimmt die Kommune bis zu 15 Euro pro Monat = 180 Euro pro Jahr für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Das Geld wird in der Regel direkt an den Verein oder die Musikschule überwiesen. Auch Sammelmonate sind möglich: Wer ein halbjähriges Mitgliederticket der Volkshochschule für 90 Euro kauft, kann sechs Monatsbeträge auf einmal abrufen.
5. Klassenfahrten und Schulausflüge
Ein- und mehrtägige Klassenfahrten, Wandertage, Schulausflüge — alle anfallenden Kosten werden vom Amt übernommen, auch wenn der Betrag im Einzelfall über 500 Euro liegt. Wichtig: Beantragen Sie die Übernahme vor der Buchung. Wer die Klassenfahrt vorab selbst bezahlt, bleibt manchmal auf den Kosten sitzen, weil die Behörde nachträgliche Erstattungen ablehnen kann.
6. Schülerbeförderung
Wenn Ihr Kind eine weiterführende Schule besucht, die nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichbar ist, übernimmt die Kommune die Kosten für das Schülerticket des ÖPNV — meist abzüglich eines Eigenanteils von 5 Euro pro Monat. In manchen Bundesländern (z. B. Berlin, Hessen) ist das Schülerticket inzwischen ohnehin kostenlos; dort fällt diese BuT-Leistung weg.
| Leistung | Höhe | Auszahlung an |
|---|---|---|
| Schulbedarf | 195 EUR jährlich (130 + 65) | Eltern direkt |
| Mittagessen Schule/Kita | voll übernommen | Schule oder Caterer |
| Lernförderung | tatsächliche Kosten | Nachhilfelehrer oder Institut |
| Vereinsbeitrag/Kultur | 15 EUR / Monat | Verein, Musikschule, Volkshochschule |
| Klassenfahrt | tatsächliche Kosten | Schule |
| Schülerticket | tatsächliche Kosten | Verkehrsverbund |
Wie Sie BuT beantragen
Den Antrag stellen Sie je nach Wohnort beim Jobcenter (bei Bürgergeld), beim Sozialamt (bei SGB XII), bei der Familienkasse (bei Kinderzuschlag und Wohngeld) oder direkt beim Schulträger Ihrer Kommune. In vielen Städten gibt es spezielle Bildungspaket-Stellen mit eigenen Anträgen oder Bildungs-Cards (z. B. die berlinpass-BuT-Karte).
Erforderliche Unterlagen:
- Antragsformular der Kommune (online verfügbar)
- Nachweis der Hauptleistung (Bürgergeldbescheid, Wohngeldbescheid, Kinderzuschlag-Bescheid)
- Bei Lernförderung: Lehrer-Vermerk
- Bei Vereinsbeitrag: Mitgliedsbestätigung des Vereins
- Bei Klassenfahrt: Schulbescheinigung mit Kostenaufstellung
- Bei Schülerticket: Schulbescheinigung mit Entfernungsangabe
Wo Sie sich beraten lassen können
- Caritas, Diakonie, AWO und Paritätischer Wohlfahrtsverband bieten in allen Großstädten kostenlose Sozialberatungen mit BuT-Schwerpunkt.
- Schulsozialarbeiter an Schulen kennen die Anträge ihres Bundeslandes und helfen oft direkt vor Ort.
- Verbraucherzentralen prüfen Ablehnungsbescheide und unterstützen beim Widerspruch (Widerspruchsfrist: ein Monat).
- Bündnis Kinderarmut und Der Paritätische veröffentlichen jährlich Leitfäden mit den BuT-Sätzen jedes Bundeslandes.
Was bei Ablehnung tun
Lehnt das Amt einen BuT-Antrag ab, haben Sie einen Monat Zeit für den Widerspruch. Die meisten Ablehnungen scheitern an formalen Gründen — fehlender Lehrer-Vermerk, unklarer Kostennachweis, falsches Formblatt. Ein gut formulierter Widerspruch mit konkreten Verweisen auf § 28 SGB II und der jeweiligen Verwaltungsvorschrift Ihres Bundeslandes räumt viele Hürden ab.