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Hitzewelle: Welche Rechte habe ich im Job und in der Schule?

Symbolbild · KI-generiert

Hitzewelle: Welche Rechte habe ich im Job und in der Schule?

Die Temperaturen steigen auf über 30 Grad. Viele Beschäftigte fragen sich, ob sie früher nach Hause dürfen, Eltern hoffen auf Hitzefrei für ihre Kinder. Welche Rechte Arbeitnehmer, Schüler und Familien bei der Hitzewelle wirklich haben.

⏱ 5 Min Lesezeit

Es ist kurz nach Mittag. Das Thermometer zeigt 34 Grad, die Luft im Büro steht. Annika sitzt an ihrem Schreibtisch und schaut auf die Uhr. Die Konzentration fällt schwer, der Ventilator läuft auf höchster Stufe. Gleichzeitig schreibt ihr Sohn per Messenger aus der Schule: „Bekommen wir heute Hitzefrei?“

Annika stellt sich gleich zwei Fragen: Muss sie bei dieser Hitze weiterarbeiten? Und welche Regeln gelten eigentlich für Schülerinnen und Schüler, wenn die Temperaturen immer weiter steigen?

Ab wann müssen Arbeitgeber reagieren?

Steigt die Temperatur im Büro über 30 Grad, müssen Arbeitgeber handeln. Wasser, gelockerte Kleiderordnung, Lüften in den kühlen Morgenstunden – all das muss organisiert werden. Das bedeutet, auch bei 33 Grad bleibt der Arbeitsplatz besetzt, solange der Arbeitgeber für eine Abkühlung sorgt. Der Wunsch nach einem spontanen freien Nachmittag bleibt oft unerfüllt, der Stundenplan bleibt unverändert.

Selbst bei 32 oder 34 Grad muss weitergearbeitet werden – Hitzefrei ist in der Regel kein Recht.

Erreicht das Thermometer 35 Grad oder mehr im Büro, ist der Raum nicht mehr als Arbeitsplatz geeignet. Dann sind besondere Lösungen gefragt: ein anderer Raum, flexible Arbeitszeiten oder Freistellung – falls keine der Maßnahmen greift. Selbst dann ist aber nicht automatisch Schluss mit der Arbeit. Annika erlebt, dass sie erst mit dem Chef reden muss, bevor der Arbeitsplatz verlassen werden darf. Eigenmächtig nach Hause gehen kann schnell zum Problem werden.

Was im Home-Office bei Sommerhitze gilt

Viele denken, im Home-Office gibt es einen Joker für heiße Tage. Doch auch im Wohnzimmer ist jeder selbst für die Klimatisierung verantwortlich. Einen Anspruch auf Hitzefrei gibt es dort genau so wenig wie im Büro. Wer das mobile Arbeiten nutzt, kann versuchen, in kühlere Räume zu wechseln oder die Arbeit an einen anderen Ort zu verlegen – vorausgesetzt, die Arbeitsaufgaben lassen das zu.

Die Regeln bleiben bestehen: Wenn Sie trotz Hitze nicht arbeiten können, müssen Sie das mit Ihrem Arbeitgeber klären. Für Annika bedeutet das: Auch an besonders heißen Tagen darf sie nicht einfach die Arbeit abbrechen. Ob Home-Office, flexible Arbeitszeiten oder andere Lösungen möglich sind, muss sie mit ihrem Arbeitgeber abstimmen. Ein kurzer Blick in den Arbeitsvertrag oder eine Rückfrage im Team-Chat verschafft Klarheit, ob mobiles Arbeiten erlaubt ist – und von wo aus die Aufgaben erledigt werden dürfen.

Im Home-Office entscheidet man selbst über die Temperatur, aber ein Recht auf Hitzefrei gibt es auch dort nicht.

Regeln für Arbeiten im Freien und auf Baustellen

Für Sie ist der Büroalltag eine Herausforderung, doch für viele beginnt die Hitze erst richtig, wenn sie draußen arbeiten. Auf dem Bau, im Lieferdienst oder in der Pflege sind Arbeitgeber verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz zu treffen: Schattenplätze, kühle Getränke, kürzere Arbeitsintervalle.

Wenn die Sonne auf den Asphalt brennt, hilft das Gespräch mit dem Chef oft mehr als jede Maßnahme – gemeinsam lässt sich vieles besser organisieren: Schichtbeginn früher am Morgen, zusätzliche Trinkpausen, Schutzkleidung. Jede Branche hat eigene Lösungen, aber der Grundsatz bleibt: Ohne Rücksprache gibt es auch bei 36 Grad kein automatisches Recht auf Feierabend.

Arbeitgeber müssen Schutz bieten – doch die Entscheidung, ob weitergearbeitet wird, liegt beim Betrieb.

Für Annika bedeutet das: Ohne Rücksprache mit dem Chef gibt es auch bei 36 Grad kein automatisches Recht auf Feierabend, weshalb sie gemeinsam Lösungen wie frühere Schichtbeginne oder zusätzliche Trinkpausen organisieren sollte.

Wann gibt es wirklich Hitzefrei in der Schule?

Annika sieht auf ihrem Handy, wie in der Schul-App die Nachricht erscheint: Hitzefrei am Nachmittag, aber nur für die unteren Klassen. Die Schulleitung entscheidet, meist nach festen Vorgaben. In mehreren Bundesländern ist die Temperaturgrenze für Hitzefrei klar benannt – zum Beispiel dürfen in Baden-Württemberg Schülerinnen und Schüler spätestens nach der vierten Stunde nach Hause, wenn um 11 Uhr schon 25 Grad im Schatten gemessen werden.

Für Annikas Sohn bedeutet das: Ob es tatsächlich Hitzefrei gibt, entscheidet nicht die Temperatur allein, sondern die jeweilige Schule nach den geltenden Vorgaben des Bundeslandes.

Für Oberschüler und Berufsschüler bleibt die Regel streng: Sie gehen oft weiter zum Unterricht, egal wie hoch das Thermometer steigt. Wer als Elternteil keine Zustimmung gegeben hat, dessen Kind wird in der Schule weiter betreut, notfalls ohne Unterricht. Das bedeutet für Sie: Ihr Kind bleibt bis zum regulären Schulschluss, wenn Sie keine Ausnahme beantragt haben. Wer Hitzefrei bekommt, erlebt also Glück und Organisation gleichzeitig – für alle anderen läuft der Tag wie gewohnt.

Tabelle: Was Arbeitgeber und Schulen bei Hitze tun müssen

Bei Büroarbeit wird ab 26 Grad das Lüften empfohlen und Wasser bereitgestellt. Ab 30 Grad sind Maßnahmen wie Ventilatoren oder Klimaanlagen verpflichtend. Bei 35 Grad gilt der Arbeitsraum als ungeeignet, und es wird empfohlen, alternative Arbeitsorte zu nutzen. Für Arbeiten im Freien wird ab 26 Grad Schatten und regelmäßige Pausen empfohlen. Ab 30 Grad sind zusätzliche Pausen und Getränke vorgeschrieben. Bei 35 Grad kann die Arbeitszeit angepasst werden, um die heißesten Stunden zu vermeiden. In Schulen gibt es ab 26 Grad keine Pflichtmaßnahmen, aber die Schulleitung kann ab 30 Grad Hitzefrei geben. Bei Temperaturen ab 35 Grad wird der Unterricht meist eingestellt. Im Home-Office liegt die Verantwortung bei den Arbeitnehmern, unabhängig von der Temperatur gibt es keine verpflichtenden Maßnahmen.

Wann ist ein Gespräch mit dem Chef nötig?

Annika steht nach dem Abholen ihres Sohnes im Supermarkt an der Kasse, das Thermometer zeigt 33 Grad. Ihr Arbeitstag wird erst spät enden, da der Chef heute keine Frühschluss-Option freigegeben hat. Mitarbeiter, die ihre Arbeitsbedingungen verbessern möchten, können ein Gespräch mit der Führungskraft führen, um konkrete Maßnahmen wie flexible Arbeitszeiten, regelmäßiges Lüften, Bereitstellung von Wasser oder einen gelockerten Dresscode zu vereinbaren. Die bestehenden Regeln erlauben es, den Betrieb entsprechend anzupassen.

Hier sind die entscheidenden Tipps für Sie:

  • Bei über 26 Grad: Chef soll erste Maßnahmen für Abkühlung treffen.
  • Ab 30 Grad: Maßnahmen werden zur Pflicht (Wasser, Ventilatoren, flexible Zeiten).
  • Bei 35 Grad: Büro nicht mehr als Arbeitsplatz geeignet, alternative Räume suchen.
  • Im Home-Office: Keine Pflicht für den Arbeitgeber, aber Wechsel in kühlere Räume möglich.
  • Im Freien: Pausen, Schatten und Getränke, aber kein Recht auf Hitzefrei.
  • In der Schule: Hitzefrei nach Entscheidung der Schulleitung, Eltern müssen oft zustimmen.

Annika stellt am Ende des Tages fest: Weder im Büro noch in der Schule gelten bei Hitze automatisch Ausnahmen. Wer seine Rechte kennt, kann jedoch besser einschätzen, wann Arbeitgeber und Schulen handeln müssen – und wann der Alltag trotz hoher Temperaturen weiterläuft.

Quellen:

Technische Regeln für Arbeitsstätten – Raumtemperatur
https://www.gesetze-im-internet.de/arbstaettv/__3.html

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
https://www.bmas.de/